Erwägungsgrund 6 32007D0801BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2007 über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik (2007/801/EG)
Mit Wirkung von dem frühesten dieser Zeitpunkte sollten die Einschränkungen der Nutzung des Schengener Informationssystems aufgehoben werden, die in dem…
Erwägungsgrund 5 32007D0801BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2007 über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik (2007/801/EG)
Es ist möglich, Zeitpunkte für die vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands durch diese Mitgliedstaaten festzulegen, d. h. Zeitpunkte, ab denen…
Erwägungsgrund 2 32008D0903Nach Prüfung der Frage, ob die erforderlichen Voraussetzungen für die Anwendung des den Datenschutz betreffenden Teils des Schengen-Besitzstands in der…
Erwägungsgrund 9 32008R0767VERORDNUNG (EG) Nr. 767/2008 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung)
Die technischen Funktionen des Netzes zur Konsultation der zentralen Visumbehörden gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Übereinkommens zur Durchführung des…
Erwägungsgrund 4 32010D0777BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Dezember 2010 zur Änderung der Richtlinie 2008/90/EG des Rates hinsichtlich der Verlängerung der Ausnahmeregelung für die Einfuhrbedingungen für Vermehrungsmaterial und Pflanzen von Obstarten zur Fruchterzeugung aus Drittländern (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2010) 8992) (2010/777/EU)
Die Anwendung dieser Bedingungen sollte für einen Zeitraum gestattet werden, der mit der Übergangsfrist gemäß Artikel 21 der Richtlinie 2008/90/EG in Einklang…
Erwägungsgrund 18 32008L0115RICHTLINIE 2008/115/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger
Die Mitgliedstaaten sollten unmittelbaren Zugang zu Informationen über Einreiseverbote anderer Mitgliedstaaten erhalten. Dieser Informationsaustausch sollte in…