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Da die Überprüfung nach Maßgabe der geltenden Schengen-Bewertungsverfahren für Bulgarien und Rumänien gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005 bereits abgeschlossen ist, wird die Überprüfung gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1053/2013 des Rates für diese Mitgliedstaaten nicht durchgeführt. Nach der Annahme des vorliegenden Beschlusses sollte jedoch die Aufhebung der restlichen Beschränkungen der Nutzung des SIS am 1. August 2018 in Kraft treten.
Da die Überprüfung nach Maßgabe der geltenden Schengen-Bewertungsverfahren für Bulgarien und Rumänien gemäß Artikel 4 Absatz 2 der Beitrittsakte von 2005…
Der Rat hat am 12. Oktober 2017 den Beschluss (EU) 2017/1908 angenommen, mit dem einige Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Visa-Informationssystem…
Der Rat hat am 29. Juni 2010 den Beschluss 2010/365/EU angenommen. Diesem Beschluss zufolge gelten die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das…
Die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen der betreffenden Mitgliedstaaten und ihre volle Beteiligung an der gemeinsamen Visumpolitik des…
Die Annahme eines Beschlusses des Rates zur Festlegung des Zeitpunkts für die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen zu Bulgarien und Rumänien wird von…
Der Rat hat am 9. Juni 2011 gemäß dem geltenden Schengen-Bewertungsverfahren festgestellt, dass Bulgarien und Rumänien die Voraussetzungen in allen Bereichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.