Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die dauerhafte und praktische Umsetzung bestimmter Bestandteile ihrer Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen sicher zu stellen, unterstützt die Europäische Union die Tätigkeiten der Unterzeichnerstaaten des Kodex und setzt sich dabei für folgende Ziele ein:
Förderung der weltweiten Anwendung des Kodex, und insbesondere die Unterzeichnung des Kodex durch alle Staaten, die Fähigkeiten im Bereich ballistischer Raketen besitzen;
Unterstützung der Umsetzung des Kodex;
Förderung der weiteren Verbesserung des Kodex.
In diesem Zusammenhang betreffen die von der Europäischen Union zu unterstützenden Projekte folgende spezifische Aktivitäten: Diese Projekte kommen allen Unterzeichner- und Nicht-Unterzeichnerstaaten des Kodex zugute. Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten.
Bereitstellung von Mitteln für eine gezielte Einbeziehung von Drittstaaten, beispielsweise in Form eines Workshops, um neue Unterzeichnerstaaten für den Kodex in der Region zu gewinnen, in der die Zahl der Unterzeichnerstaaten am niedrigsten ist;
Bereitstellung finanzieller und technischer Mittel zur Erleichterung einerseits des Informationsaustauschs zwischen den Unterzeichnerstaaten sowie andererseits eines Besuchs internationaler Beobachter von Versuchsstartplätzen von Trägerraketen, den Unterzeichnerstaaten in Einklang mit Nummer 4 Buchstabe a Ziffer ii des Kodex freiwillig in Erwägung ziehen.
Bereitstellung von Mitteln, um eine Debatte zwischen den Unterzeichnerstaaten zu der Frage voranzutreiben, wie Bedeutung und Durchführbarkeit des Kodex erhalten werden können. Diese Debatte wird insbesondere neuen Entwicklungen im Bereich der Verbreitung ballistischer Raketen und den Entwicklungen der internationalen institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für ballistische Raketen Rechnung tragen.
Unterstützung von Staaten bei der Verstärkung der Sicherung und Kontrolle von Kernmaterial und anderen radioaktiven Stoffen;
Der Rat ist am 23. Mai 2007 übereingekommen, Maßnahmen zur Förderung der weltweiten Anwendung des Kodex und der Einhaltung seiner Grundsätze zu ergreifen. Zu…
Unterstützung der Drittländer und Regionen bei der Erstellung nationaler und regionaler Berichte über Waffenausfuhren und bei der Förderung anderer Formen der…
Um in Drittstaaten den Prozess zur Ausarbeitung eines Vertrags über den Waffenhandel zu fördern, unterstützt die Europäische Union Maßnahmen im Dienste…
Länder, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1085/2006 und später erlassener verbundener Rechtsakte unterstützt werden können;
Beratung der Kommission in Bezug auf geeignete Maßnahmen zur Erleichterung der Durchführung des Verhaltenskodex, soweit die Kommission (Eurostat) und das…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.