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Für die Durchführung dieses Beschlusses ist der Vorsitz zuständig, der vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (nachstehend „Generalsekretär/Hoher Vertreter“ genannt) unterstützt wird. Die Kommission wird in vollem Umfang einbezogen.
Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte erfolgt durch die Stiftung für strategische Forschung in Paris (nachstehend „FRS“ genannt). Die FRS erfüllt diese Aufgabe unter der Aufsicht des Generalsekretärs/Hohen Vertreters, der den Vorsitz unterstützt, und in enger Absprache mit dem Vorsitz der Jahrestagungen der Unterzeichnerstaaten des Kodex sowie mit Österreich, das als Zentrale Kontaktstelle (nachstehend „ICC“ genannt)/Exekutivsekretariat für den Kodex fungiert. Zu diesem Zweck trifft der Generalsekretär/Hohe Vertreter die notwendigen Vereinbarungen mit der FRS.
Der Vorsitz, der Generalsekretär/Hohe Vertreter und die Kommission informieren einander regelmäßig im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten über die Durchführung dieses Beschlusses.
Der Vorsitz, der Generalsekretär/Hohe Vertreter und die Kommission stimmen sich regelmäßig und gemäß ihren jeweiligen Zuständigkeiten über das Projekt ab.
Die Zuständigkeit für die Durchführung dieses Beschlusses liegt beim Vorsitz, der vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die GASP unterstützt wird.…
Der Vorsitz, der vom Generalsekretär des Rates/Hohen Vertreter für die GASP unterstützt wird, ist für die Durchführung dieses Beschlusses verantwortlich und…
Der Vorsitz, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger, von der FRS vorbereiteter Berichte…
Der Vorsitz, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wird, unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger, vom Technischen Sekretariat…
Der Generalsekretär wird an der Gestaltung, der Koordinierung und der Überwachung der Kohärenz der Arbeiten des Rates und der Durchführung seines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.