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Der Rat hat Eurojust durch den Beschluss 2002/187/JI errichtet, um die Koordinierung und die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern. Gemäß dem Beschluss 2002/187/JI soll Eurojust besonders enge Beziehungen zum Europäischen Justiziellen Netz unterhalten, die sich auf Konsultation und Komplementarität gründen.
Die Mitgliedstaaten arbeiten zusammen, um der Öffentlichkeit und den Fachkreisen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: insbesondere über das mit der…
Der Rat hat durch die Gemeinsame Maßnahme 98/428/JI das Europäische Justizielle Netz eingerichtet, das seinen Nutzen für die Erleichterung der justiziellen…
Die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muss verstärkt und den Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes und von Eurojust muss zu…
Das Europäische Justizielle Netz und Eurojust unterhalten besonders enge Beziehungen zueinander, die sich auf Konzertierung und Komplementarität gründen, vor…
In den fünf Jahren des Nebeneinanderbestehens von Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz ist deutlich geworden, dass sowohl beide Strukturen…
sonstige deutsche Kontaktstellen des Justiziellen Netzes in Strafsachen, die gemäß der Gemeinsamen Maßnahme 98/428/JI vom 29. Juni 1998 zur Einrichtung eines…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.