Erwägungsgrund 1 32018R1727
Eurojust wurde mit dem Beschluss 2002/187/JI des Rates als Einrichtung der Union mit Rechtspersönlichkeit geschaffen, um die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Justizbehörden der Mitgliedstaaten zu fördern und zu verbessern, insbesondere im Bereich der schweren organisierten Kriminalität. Eurojusts Rechtsrahmen wurde mit den Beschlüssen 2003/659/JI und 2002/187/JI des Rates geändert.