Art. 2 32008D0939BESCHLUSS DES RATES vom 8. Dezember 2008 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus über den Handel mit Textilwaren (2008/939/EG)
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels wird bis zu seinem förmlichen Abschluss ab dem 1. Januar 2009 unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit vorläufig…
Art. 3 32009D0556BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2009 über die vorläufige Anwendung und den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmaßnahmen (2009/556/EG)
Ab dem 1. Juli 2009 und bis zum Ende des für seinen Abschluss erforderlichen Verfahrens wird das Abkommen gemäß Artikel 33 Absatz 3 vorläufig angewendet. Die…
Art. 3 32009D0597BESCHLUSS 2009/597/GASP DES RATES vom 27. Juli 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kroatien über die Beteiligung der Republik Kroatien an der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Operation Atalanta)
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 des Abkommens wird das Abkommen bis zu seinem Inkrafttreten ab dem Datum seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet.
Art. 2 32006D1012BESCHLUSS DES RATES vom 20. Dezember 2006 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung eines bilateralen Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Belarus über den Handel mit Textilwaren (2006/1012/EG)
Unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit wird das Abkommen ab dem 1. Januar 2007 vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren…
Art. 4 32009D0479BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Barbados über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/479/EG)
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Art. 4 32009D0481BESCHLUSS DES RATES vom 6. April 2009 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Commonwealth der Bahamas über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (2009/481/EG)
Das Abkommen wird ab seiner Unterzeichnung vorläufig angewendet, bis die für seinen Abschluss erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.