Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2014 über die Unterzeichnung im Namen der Union und die vorläufige Anwendung des Abkommens für wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ und an das Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung in Ergänzung zu „Horizont 2020“ sowie zur Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an den ITER-Tätigkeiten von „Fusion for Energy“ (2014/953/EU)
Im Hinblick auf Angelegenheiten, die unter den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft fallen, ist der Abschluss des Abkommens Gegenstand eines getrennten Verfahrens.
Erwägungsgrund 3 32014D0953
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