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Im Rahmen der Haushaltskonzertierungssitzung vom 18. November 2009 haben das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission Einvernehmen über die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms zu finanzierende Energievorhaben, den Ausbau des Breitbandinternets sowie Maßnahmen zur Bewältigung der anlässlich der Halbzeitbewertung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik von 2003 („Gesundheitscheck“) ermittelten „neuen Herausforderungen“ erzielt . Die Finanzierung erfordert gemäß den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007-2013, mit der die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen bei der Teilrubrik 1a für 2010 um 1 779 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen) angehoben wird.
Das Europäische Konjunkturprogramm basiert auf einem Mittelaufwand in Höhe von insgesamt etwa 1,5 % des BIP der Europäischen Union, was rund 200 Mrd. EUR…
Die Anhebung der Obergrenze bei der Teilrubrik 1a für das Haushaltsjahr 2010 wird vollständig ausgeglichen, indem die Obergrenzen für…
in der Erwägung, dass beide Teile der Haushaltsbehörde in der Konzertierungssitzung vom 21. November 2008 übereingekommen sind, das Flexibilitätsinstrument in…
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2010 wird das Flexibilitätsinstrument in Anspruch genommen, um den Betrag von…
Die Kommission hat erklärt, dass sie in ihrem Bericht über die Durchführung der Verordnung im Jahr 2010 gegebenenfalls Maßnahmen vorschlagen will, mit denen…
Der mit diesem Beschluss genehmigte Höchstbetrag für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 3 685 000 EUR und wird aus Mitteln der folgenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.