Erwägungsgrund 1 32009D1016
Wie die Vertragsparteien im Rahmen eines mit dem Beschluss 2009/473/EG des Rates genehmigten Briefwechsels vereinbart haben, wird das Protokoll zu dem am 20. Dezember 2008 paraphierten partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea seit 1. Januar 2009 vorbehaltlich des Abschlusses des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Guinea vorläufig angewendet.