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Island und Norwegen haben mit Schreiben an den Präsidenten des Rates vom 24. September 2008 beziehungsweise vom 7. Juli 2008 den Wunsch geäußert, bei den Mechanismen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union assoziiert zu werden, die auf dem Beschluss 2008/615/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität und auf dem Beschluss 2008/616/JI des Rates vom 23. Juni 2008 zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität , und seines Anhangs beruhen.
Im Anschluss an das Mandat, das dem Vorsitz — der von der Kommission und der Delegation des Mitgliedstaats, der den nächsten Vorsitz wahrnimmt, unterstützt wird…
Der Rat hat am 23. Juni 2008 den Beschluss 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und…
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 10. Juli 2001, mit dem der Vorsitz des Rates ermächtigt wurde, Übereinkommen mit Norwegen und Island über die justizielle…
Die Europäische Union ist entschlossen, die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und Island und…
Die Bestimmungen des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung…
Die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten muss verstärkt und den Kontaktstellen des Europäischen Justiziellen Netzes und von Eurojust muss zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.