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Im Anschluss an das Mandat, das dem Vorsitz — der von der Kommission und der Delegation des Mitgliedstaats, der den nächsten Vorsitz wahrnimmt, unterstützt wird — erteilt wurde, konnten am 24. Oktober 2008 die Verhandlungen mit Island und Norwegen über ein Übereinkommen über die Anwendung einiger Bestimmungen des Beschlusses 2008/615/JI des Rates zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und des Beschlusses 2008/616/JI des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und der grenzüberschreitenden Kriminalität, und seines Anhangs („das Übereinkommen“) zum Abschluss gebracht werden.
Island und Norwegen haben mit Schreiben an den Präsidenten des Rates vom 24. September 2008 beziehungsweise vom 7. Juli 2008 den Wunsch geäußert, bei den…
Gemäß dem Beschluss des Rates vom 10. Juli 2001, mit dem der Vorsitz des Rates ermächtigt wurde, Übereinkommen mit Norwegen und Island über die justizielle…
Der Rat hat am 23. Juni 2008 den Beschluss 2008/615/JI zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus und…
Entsprechend der Ermächtigung des Rates vom 23. Februar 2004 hat der Vorsitz, der vom Generalsekretär/Hohen Vertreter unterstützt wurde, Abkommen zwischen der…
Die Bestimmungen des Beschlusses des Rates 2008/615/JI vom 23. Juni 2008 zur Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung…
Nach Ermächtigung der Kommission am 7. Oktober 2004 wurden die Verhandlungen mit der Republik Island und dem Königreich Norwegen über eine Vereinbarung zur…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.