Art. 2 32006D0136BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2006 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zu Änderungen des dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits beigefügten Abkommens über den Handel mit Wein (2006/136/EG)
Das für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Mitglied der Kommission wird ermächtigt, den Briefwechsel rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu…
Art. 2 32006D0137BESCHLUSS DES RATES vom 14. Februar 2006 über den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zu Änderungen des dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits beigefügten Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken (2006/137/EG)
Das für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung zuständige Mitglied der Kommission wird ermächtigt, das Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich…
Art. 2 32009D0602BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 10. März 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über bestimmte, anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens vorzunehmende Änderungen der Anhänge I und II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über Regelungen, die den in der Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen festgelegten Regelungen gleichwertig sind (2009/602/EG)
Der Präsident der Kommission wird ermächtigt, die Person(en) zu bestimmen, die den Briefwechsel rechtsverbindlich für die Gemeinschaft unterzeichnet…
Art. 2 32004D0881BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. November 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Chile zur Änderung von Anlage I des Abkommens über den Handel mit Spirituosen und aromatisierten Getränken des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits aufgrund der Erweiterung (2004/881/EG)
Das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission wird ermächtigt, das Abkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Art. 2 32004D0785BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 26. Oktober 2004 über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Änderung von Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Vereinigten Mexikanischen Staaten über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen im Spirituosensektor (2004/785/EG)
Das für Landwirtschaft zuständige Mitglied der Kommission wird ermächtigt, das Abkommen im Namen der Europäischen Gemeinschaft zu unterzeichnen.
Art. 2 32006D0448BESCHLUSS 2006/448/GASP DES RATES vom 7. Juni 2006 über die Verlängerung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Regierung Indonesiens über die Aufgaben, die Rechtsstellung, die Vorrechte und die Immunitäten der Beobachtermission der Europäischen Union in Aceh (Indonesien) (Aceh-Beobachtermission — AMM) und ihres Personals
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), den Briefwechsel rechtsverbindlich für die Europäische Union zu…