Erwägungsgrund 2 32004D0785
Dazu haben die Europäische Gemeinschaft und die Vereinigten Mexikanischen Staaten ein Abkommen in Form eines Briefwechsels nach Artikel 18 des oben genannten Abkommens zur Änderung von dessen Anhang II ausgehandelt. Dieser Briefwechsel sollte genehmigt werden.