Erwägungsgrund 1 32009D0153
Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kroatien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union ist nach dem Beschluss 2008/800/EG des Rates am 15. Juli 2008 im Namen der Gemeinschaft unterzeichnet worden.