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Die Unterzeichnung des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits wird vorbehaltlich des Ratsbeschlusses über den Abschluss dieses Abkommens im Namen der Gemeinschaft genehmigt. Der Wortlaut des Interim-WPA ist diesem Beschluss beigefügt.
Die Unterzeichnung des Interimsabkommens zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten und den…
Die Unterzeichnung des Interims-Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Pazifik-Staaten wird — vorbehaltlich des Beschlusses des…
Die Unterzeichnung des Übergangsabkommen für ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits…
Die Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten…
Die Verhandlungen über ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Côte d'Ivoire wurden abgeschlossen und das Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen…
Das partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Côte d’Ivoire wird im Namen der Gemeinschaft genehmigt.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.