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Das zweite Gesundheitsprogramm soll die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzen und unterstützen, ihnen einen Mehrwert verleihen und auf diese Weise einen Beitrag zu mehr Solidarität und größerem Wohlstand in der EU leisten. Es hat folgende Ziele: besseren Gesundheitsschutz der Bürger, Gesundheitsförderung, einschließlich der Verringerung von Ungleichheiten in der Gesundheitsversorgung, und die Schaffung und Verbreitung von Informationen und Wissen zu Gesundheitfragen.
Die Tätigkeit der Gemeinschaft sollte die Politik der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung und zur Beseitigung von Ursachen für die…
Mit dem Beschluss Nr. 1350/2007/EG (nachstehend „Programmbeschluss“) wurde das zweite Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit (2008—2013)…
Die Tätigkeit der Gemeinschaft sollte die Politik der Mitgliedstaaten zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung, zur Beseitigung von Ursachen für die…
Unbeschadet der Ziele und Befugnisse der Europäischen Gemeinschaft leisten die allgemeinen Ziele des Programms — insbesondere im Hinblick auf Kinder,…
Gemäß dem Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der…
(Beschluss Nr. 1350/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007, Artikel 4 Absatz 3) 1. AUSSCHLUSSGRÜNDE UND ZULASSUNGSKRITERIEN…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.