Erwägungsgrund 4 32021R0522
Insbesondere im Rahmen der früheren Aktionsprogramme der Union im Bereich der öffentlichen Gesundheit wurden Maßnahmen und zwar jene aufgrund der Beschlüsse Nr. 1786/2002/EG und Nr. 1350/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EU) Nr. 282/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ergriffen, um die Anforderungen des Artikels 168 AEUV zu erfüllen.