Erwägungsgrund 7 32006D0871BESCHLUSS DES RATES vom 18. Juli 2005 über den Abschluss des Abkommens zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel im Namen der Europäischen Gemeinschaft (2006/871/EG)
Das Abkommen wurde am 16. Oktober 1995 zur Unterzeichnung aufgelegt. Es wurde am 1. September 1997 von der Gemeinschaft unterzeichnet. Es wurde am 1. November…
Erwägungsgrund 1 32010D0669BESCHLUSS DES RATES vom 27. September 2010 über den von der Europäischen Union im durch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den CARIFORUM-Staaten einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingerichteten Gemeinsamen Rat CARIFORUM-EU zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IV des Abkommens durch die Aufnahme der Verpflichtungen des Commonwealth der Bahamas (2010/669/EU)
Das Abkommen wurde am 15. Oktober 2008 unterzeichnet und wird seit dem 29. Dezember 2008 vorläufig angewandt.
Erwägungsgrund 1 32005D0009BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 29. Dezember 2004 über einen Gemeinsamen Standpunkt der Gemeinschaft zu einem Beschluss des Gemischten Ausschusses für Landwirtschaft zur Änderung von Anlage 1 Buchstabe B Nummer 9 des Anhangs 7 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen (2005/9/EG)
Das Abkommen ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 5 32009R1154VERORDNUNG (EG) Nr. 1154/2009 DER KOMMISSION vom 27. November 2009 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Israel
Da das Abkommen am 1. Januar 2010 in Kraft tritt, sollte diese Verordnung ab diesem Datum gelten.
Erwägungsgrund 7 32005R1460VERORDNUNG (EG) Nr. 1460/2005 DER KOMMISSION vom 8. September 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der gemeinschaftlichen Zollkontingente und Referenzmengen für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in Algerien
Da das Abkommen ab dem 1. September 2005 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten.
Erwägungsgrund 1 32008D0040BESCHLUSS DES RATES vom 6. Dezember 2007 über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens zu dem Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, dem Protokoll vom 27. September 1996, dem Protokoll vom 29. November 1996 und dem Zweiten Protokoll vom 19. Juni 1997 (2008/40/JI)
Das Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften…