Art. 1 32009D0250
Folgende Personen werden zu Mitgliedern ernannt, die den Rat für einen Zeitraum von drei Jahren im Europäischen Beratungsgremium für die Statistische Governance vertreten:
Folgende Personen werden zu Mitgliedern ernannt, die den Rat für einen Zeitraum von drei Jahren im Europäischen Beratungsgremium für die Statistische Governance vertreten: