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Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d der Richtlinie 92/35/EWG sieht für den Fall eines Ausbruchs der Pferdepest den frühzeitigen Impfstoffeinsatz vor. Gemäß Artikel 9 Absatz 2 der genannten Richtlinie kann die Kommission entscheiden, systematische Impfungen von Equiden gegen die Pferdepest durchzuführen; allerdings wird derzeit kein Pferdepestimpfstoff von der pharmazeutischen Industrie in den Mitgliedstaaten produziert, in Europa ist auch keiner von einem internationalen Hersteller registriert worden.
Impfungen gegen die in Anlage 1 Spalte 1 Nr. 1 aufgeführten Seuchen (exotische Seuchen) sind verboten. Dies gilt nicht, soweit die Europäische Kommission…
Sehen Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes vor, dass eine Seuche nicht durch eine…
Zum Schutz empfänglicher Equiden ist es daher sinnvoll, gemeinschaftliche Impfstoffreserven gegen die Pferdepest zu bilden und sie für den Einsatz im Notfall in…
Solange eine spezifische Monographie für Impfstoffe gegen die Pferdepest im Europäischen Arzneibuch fehlt, ist der einzige verfügbare und maßgebliche Standard…
Daher ist es angesichts des EFSA-Gutachtens angezeigt, dafür zu sorgen, dass derzeit verfügbare Lebendimpfstoffe bei Legehennen während der Produktion nicht als…
Die Kommission beschließt gemäß Artikel 8 Absatz 2 Unterabsatz 4 der Richtlinie 91/414/EWG, in Anhang I dieser Verordnung aufgelistete Wirkstoffe, für die kein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.