Erwägungsgrund 61 32016R0429
Ein Überwachungssystem ist ein Schlüsselelement der Seuchenbekämpfungspolitik. Es sollte eine Früherkennung von Tierseuchen sowie eine effiziente Berichterstattung ermöglichen, sodass der betroffene Sektor und die zuständige Behörde soweit möglich rechtzeitig Seuchenpräventions- und -bekämpfungsmaßnahmen treffen und eine Seuche tilgen können. Außerdem sollten im Rahmen des Überwachungssystems Angaben zum Tiergesundheitsstatus in jedem einzelnen Mitgliedstaat und in der Union erhoben werden, sodass eine Seuchenfreiheit nachweislich bescheinigt und der Handel mit Drittländern erleichtert werden kann.