Erwägungsgrund 2 32009D0306
Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens sieht insbesondere vor, dass das Abkommen mit seinen etwaigen Änderungen durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien um weitere fünf Jahre verlängert werden kann.
Artikel 12 Buchstabe b des Abkommens sieht insbesondere vor, dass das Abkommen mit seinen etwaigen Änderungen durch eine schriftliche Vereinbarung der Vertragsparteien um weitere fünf Jahre verlängert werden kann.