Erwägungsgrund 5 32009D0307
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG des Rates entsprechend geändert werden —