Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/326/EG)
Rumänien hat wegen einer Überschwemmungskatastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt. Die Kommission ist der Auffassung, dass der Antrag die Bedingungen gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 erfüllt, und schlägt daher vor, die entsprechenden Mittel zu bewilligen —
Erwägungsgrund 4 32009D0326
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