Erwägungsgrund 3 32009D0326In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds festgeschrieben.
Erwägungsgrund 4 32009D0080BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 18. Dezember 2008 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2009/80/EG)
Zypern hat infolge einer Dürrekatastrophe einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 4 32007D0930BESCHLUSS Nr. 930/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juni 2007 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
Ungarn und Griechenland haben infolge von zwei durch Überschwemmungen verursachten Katastrophen Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 3 32007D0930BESCHLUSS Nr. 930/2007/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Juni 2007 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung
In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds festgeschrieben.
Erwägungsgrund 4 32006D0397BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. April 2006 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 3 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 7. November 2002 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Finanzierung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zur Ergänzung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 6. Mai 1999 über die Haushaltsdisziplin und die Verbesserung des Haushaltsverfahrens (2006/397/EG)
Bulgarien, Rumänien und Österreich haben infolge von fünf durch Hochwasser verursachte Katastrophen Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —
Erwägungsgrund 5 32008D0469BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juni 2008 über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2008/469/EG)
Slowenien hat infolge der Hochwasserkatastrophe vom September 2007 einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt —