Erwägungsgrund 1 32009D0331
Das Protokoll zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union ist nach dem Beschluss 2009/330/EG des Rates am 19. November 2008 im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten unterzeichnet worden.