Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 9. April 2009 zur Genehmigung der von Europol festgelegten Bedingungen und Verfahren für die Anpassung der im Anhang zum Beschluss des Verwaltungsrats von Europol vom 16. November 1999 genannten Beträge für die Besteuerung von Gehältern und Bezügen, die an Bedienstete von Europol gezahlt werden, zugunsten von Europol (2009/346/EG)
Der Verwaltungsrat beschloss am 9. April 2009 eine Erhöhung der in Artikel 4 des Anhangs zum Beschluss des Verwaltungsrats vom 16. November 1999 genannten Beträge um denselben Prozentsatz und mit Wirkung ab demselben Datum, wie im unter Punkt 1 genannten Beschluss des Rates vom 6. April 2009 festgelegt.
Erwägungsgrund 2 32009D0346
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