Erwägungsgrund 2 32009D0356
Der Beitrag Norwegens sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte und des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.
Der Beitrag Norwegens sollte aufgrund entsprechender Empfehlungen des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte und des Militärausschusses der Europäischen Union angenommen werden.