Erwägungsgrund 3 32009D0408
Am 29. Dezember 2008 stellte Spanien infolge von Entlassungen in der Kraftfahrzeugindustrie einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags. Die Kommission schlägt daher vor, einen Betrag von 2694300 EUR in Anspruch zu nehmen.