Erwägungsgrund 1 32009D0413
Gemäß Artikel 3 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP war Konteradmiral Philip Jones zum Befehlshaber der EU-Operation für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias ernannt worden.