Erwägungsgrund 3 32009D0434
Das Europäische Konjunkturprogramm basiert auf einem Mittelaufwand in Höhe von insgesamt etwa 1,5 % des BIP der Europäischen Union, was rund 200 Mrd. EUR entspricht. Von diesem Gesamtbetrag sollten allen Mitgliedstaaten 1020 Mio. EUR über den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung gestellt werden, damit sie die Breitband-Internetinfrastruktur im ländlichen Raum ausbauen und die Vorhaben im Zusammenhang mit den in Artikel 16a Absatz 1 Buchstaben a bis f der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 festgelegten Prioritäten verstärkt fördern können. Im Einklang mit der Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission über die Finanzierung von Vorhaben in den Bereichen Energie und Breitbandinternet sowie „GAP-Gesundheitscheck“ im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms sollten 600 Mio. EUR im Jahr 2009 zur Verfügung stehen, während 420 Mio. EUR bei der Konzertierung im Rahmen des Haushaltsverfahrens der Gemeinschaft für das Haushaltsjahr 2010 durch einen Ausgleichsmechanismus bereitgestellt und 2010 verfügbar sein sollten.