Beschluss des Rates vom 28. Mai 2009 zur Änderung des Beschlusses 1999/70/EG über die externen Rechnungsprüfer der nationalen Zentralbanken hinsichtlich des externen Rechnungsprüfers der De Nederlandsche Bank (2009/448/EG)
Der Empfehlung des EZB-Rates sollte gefolgt und der Beschluss 1999/70/EG entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32009D0448
Erwägungsgrund 6 32009D0448Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen