Art. 12 32009D0463
Kosten
Die Gemeinschaften und Albanien tragen die Kosten für Personal, Reise und Aufenthalt sowie für Post und Telekommunikation, die ihnen aus ihrer Teilnahme an den Tagungen des Stabilitäts- und Assoziationsrates entstehen. Die Kosten für den Dolmetscherdienst auf den Tagungen sowie für die Übersetzung und Vervielfältigung von Unterlagen tragen die Gemeinschaften, mit Ausnahme der Kosten für das Dolmetschen und die Übersetzung ins Albanische und aus dem Albanischen, die von Albanien getragen werden. Die sonstigen Kosten für die Organisation der Tagungen werden von der Vertragspartei getragen, die die Tagung ausrichtet.