Erwägungsgrund 2 32010D0489BESCHLUSS DES RATES vom 12. Juli 2010 über die Unterzeichnung eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Sicherheit der Zivilluftfahrt (2010/489/EU)
Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen sollte, vorbehaltlich seines möglichen Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden.
Erwägungsgrund 3 32009D0149BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2008 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Armenien über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/149/EG)
Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32009D0305BESCHLUSS DES RATES vom 15. September 2008 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Staat Israel über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/305/EG)
Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32006D0529BESCHLUSS DES RATES vom 29. November 2005 über die Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2006/529/EG)
Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen sollte vorbehaltlich seines späteren Abschlusses unterzeichnet werden —
Erwägungsgrund 3 32009D0741BESCHLUSS DES RATES vom 8. November 2005 über die Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Aserbaidschan über bestimmte Aspekte von Luftverkehrsdiensten (2009/741/EG)
Das von der Kommission ausgehandelte Abkommen sollte vorbehaltlich seines möglichen späteren Abschlusses unterzeichnet und vorläufig angewendet werden —
Erwägungsgrund 2 32010D0411BESCHLUSS DES RATES vom 28. Juni 2010 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Verarbeitung von Zahlungsverkehrsdaten und deren Übermittlung aus der Europäischen Union an die Vereinigten Staaten für die Zwecke des Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus (2010/411/EU)
Das Abkommen sollte, vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt, unterzeichnet werden.