Art. 2 32009D0997BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 18. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Makrofinanzhilfe der Europäischen Union für Libanon (2009/997/EU)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Art. 2 32009D0918BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 7. Dezember 2009 über die Verlängerung des Bereitstellungszeitraums der Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo (2009/918/EU)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Art. 2 32009D0386BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 15. Mai 2009 zur Bestellung der Mitglieder der Prüfgruppe, die mit der Entscheidung 2006/505/EG vom 15. Mai 2006 zur Einsetzung einer Prüfgruppe für Standardübernahmeempfehlungen zur Beratung der Kommission hinsichtlich der Objektivität und Neutralität der von der Europäischen Beratergruppe für Rechnungslegung (EFRAG) abgegebenen Stellungnahmen eingesetzt wurde (2009/386/EG)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Art. 2 32007D0473BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2007 über die Freigabe von bestimmten Teilen des SIRENE-Handbuchs, das durch den mit dem Übereinkommen zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 eingesetzten Exekutivausschuss angenommen wurde (2007/473/EG)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Art. 2 32007D0472BESCHLUSS DES RATES vom 25. Juni 2007 zur Änderung des Beschlusses des mit dem Schengener Übereinkommen von 1990 eingesetzten Exekutivausschusses zur Änderung der Finanzregelung für die Einrichtung und den Betrieb der technischen Unterstützungseinheit für das Schengener Informationssystem (C.SIS) (2007/472/EG)
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Art. 2 32008D0422BESCHLUSS DES RATES vom 5. Juni 2008 über die Freigabe des Teils des SIRENE-Handbuchs, das mit Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Schengener Übereinkommens vom 14. Juni 1985 („Schengener Durchführungsübereinkommen von 1990“) eingesetzten Exekutivausschusses angenommen wurde (2008/422/EG)
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