Erwägungsgrund 2 32013D0477
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau bis zum 30. September 2014 verlängert werden.
Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/573/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau bis zum 30. September 2014 verlängert werden.