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Angesichts der Zahl der vorgenommenen Änderungen ist es aus Gründen der Klarheit erforderlich, dass alle Änderungen, die nach dem Verfahren der Artikel 59 und 60 des Übereinkommens bis Ende 2008 angenommen wurden, in konsolidierter Fassung veröffentlicht und im Anhang dieses Beschlusses aufgeführt werden —
Anhang VIII, um im Rahmen von einschlägigen internationalen Übereinkommen und Vereinbarungen gefassten Beschlüssen Rechnung zu tragen.
Im Interesse der Transparenz sollten diese Änderungen des Übereinkommens, die für die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten bindend sind, zu…
Aus Gründen der Effizienz ist es erforderlich, die Fristen, die normalerweise im Rahmen des Regelungsverfahrens mit Kontrolle Anwendung finden, für den Erlass…
Angesichts des Umfangs der Änderungen ist es angebracht, aus Gründen der Übersichtlichkeit den Anhang der Verordnung (EG) Nr. 338/97 insgesamt zu ersetzen.
Die Anhänge der Währungsvereinbarung sind deshalb entsprechend zu ändern. Aus Gründen der Klarheit sollten die Anhänge in ihrer Gesamtheit ersetzt werden.
Bestimmte Anhänge zu dieser Verordnung sollten von der Kommission nach dem in Artikel 18 Absatz 3 der Richtlinie 2006/12/EG genannten Verfahren erlassen werden.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.