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Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 5 des Protokolls im Namen der Gemeinschaft zu hinterlegen, um die Zustimmung der Gemeinschaft auszudrücken, an dieses Protokoll in ihren Beziehungen zur Schweiz gebunden zu sein.
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die Genehmigungsurkunde nach Artikel 5 des Protokolls im Namen der Gemeinschaft zu hinterlegen, um die Zustimmung der Gemeinschaft auszudrücken, an dieses Protokoll in ihren Beziehungen zu Liechtenstein gebunden zu sein. Die Hinterlegung dieser Urkunde erfolgt erst, nachdem der Rat das Protokoll über den Beitritt Liechtensteins zum Schengen-Besitzstand im Namen der Europäischen Gemeinschaft und im Namen der Europäischen Union sowie das Protokoll über den Beitritt Liechtensteins zum Dublin-Besitzstand im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt hat.
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die Genehmigungsurkunde nach Artikel 9 Absatz 1 der Vereinbarung im Namen der…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person zu bestellen, die befugt ist, die in jeder Übereinkunft und jedem Protokoll vorgesehene Genehmigungsurkunde…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), gemäß Artikel 24 des Protokolls die Genehmigungsurkunde im Namen…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die in Artikel 93 des Abkommens vorgesehene Genehmigungsurkunde im…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen im Namen der Gemeinschaft zu unterzeichnen und die in…
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), die in Artikel 135 des Abkommens vorgesehene Genehmigungsurkunde im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.