Art. 1 32008D0147BESCHLUSS DES RATES vom 28. Januar 2008 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags (2008/147/EG)
Das Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Kriterien und Regelungen zur Bestimmung des zuständigen…
Art. 1 32008D0261BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Gemeinschaft — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Protokolls (2008/261/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person/en zu bestellen, die befugt ist/sind, das Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen…
Art. 1 32008D0262BESCHLUSS DES RATES vom 28. Februar 2008 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft, der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Beitritt des Fürstentums Liechtenstein zum Abkommen zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Assoziierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft bei der Umsetzung, Anwendung und Entwicklung des Schengen-Besitzstands und die vorläufige Anwendung einiger Bestimmungen dieses Protokolls (2008/262/EG)
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person/en zu bestellen, die befugt ist/sind, das Protokoll zwischen der Europäischen Union, der Europäischen…
Art. 1 32009D0392BESCHLUSS DES RATES vom 27. November 2008 über den Abschluss eines Protokolls zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit im Hinblick auf die Aufnahme der Republik Bulgarien und Rumäniens als Vertragsparteien infolge ihres Beitritts zur Europäischen Union im Namen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten (2009/392/EG)
Das Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits…
Erwägungsgrund 1 32009D0487Am 27. Februar 2006 ermächtigte der Rat die Kommission, im Namen der Gemeinschaft Verhandlungen mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum…
Erwägungsgrund 5 32009D0487Das Inkrafttreten des Protokolls in Bezug auf Liechtenstein ist gekoppelt an das Inkraftsetzen des Protokolls zwischen der Europäischen Union, der Europäischen…