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BESCHLUSSENTWURF vom […] der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte eingesetzten Verwaltungsorgane zur Änderung der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens DIE VERWALTUNGSORGANE — gestützt auf das Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die Koordinierung von Kennzeichnungsprogrammen für Strom sparende Bürogeräte, insbesondere auf Artikel XII, in Anbetracht der Tatsache, dass die am 20. Juli 2007 in Kraft getretene erste Stufe der Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII aufgehoben und durch eine zweite Stufe von Spezifikationen ersetzt werden sollte, BESCHLIESSEN: Die Spezifikationen für Computer in Anhang C Teil VIII des Abkommens werden mit Wirkung vom 1. Juli 2009 aufgehoben und durch die diesem Beschluss beigefügten Spezifikationen ersetzt. Dieser Beschluss wird in zwei Urschriften ausgefertigt und von den beiden Vorsitzenden unterzeichnet. Unterzeichnet in Washington am […] […] im Namen der United States Environmental Protection Agency Unterzeichnet in Brüssel am […] […] im Namen der Europäischen Gemeinschaft ANHANG ANHANG C TEIL VIII DES ABKOMMENS VIII. SPEZIFIKATIONEN FÜR COMPUTER 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN A. Computer: Ein Gerät, das Logikoperationen ausführt und Daten verarbeitet. Ein Computer umfasst mindestens die folgenden Bestandteile: 1. eine Zentraleinheit (ZE), die die Operationen ausführt, 2. Benutzereingabegeräte wie Tastatur, Maus, Digitalisierer oder Game Controller und 3. ein Anzeigegerät zur Ausgabe von Informationen. Im Sinne dieser Spezifikationen umfasst der Begriff Computer sowohl stationäre als auch tragbare Geräte, einschließlich Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Notebook-Computer, Small-Scale-Server, Thin Clients und Arbeitsplatzrechner. Computer müssen zwar in der Lage sein, Eingabe- und Anzeigegeräte im Sinne der Nummern 2 und 3 zu nutzen, diese Geräte brauchen jedoch nicht im Lieferumfang des Computersystems enthalten zu sein, um dieser Definition zu entsprechen. Komponenten B. Anzeigegerät: Ein in einem eigenen Gehäuse oder innerhalb des Computergehäuses (z. B. Notebook-Computer oder integrierte Tischcomputer) untergebrachter Anzeigeschirm und die zugehörige Elektronik, der die von einem Computer ausgegebenen Informationen über eine oder mehrere Eingabeschnittstellen wie VGA, DVI, DisplayPort und/oder IEEE 1394 darstellen kann. Beispiele von Anzeigetechnologien sind die Kathodenstrahlröhre (CRT) und die Flüssigkristallanzeige (LCD). C. Diskreter Grafikprozessor (GPU): Ein Grafikprozessor mit einer Steuerschnittstelle für den lokalen Speicher und einem lokalen grafikspezifischen Speicher. D. Externes Netzteil: Eine Komponente, die in einem separaten Gehäuse außerhalb des Computergehäuses untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Eingangsspannung des Stromnetzes in niedrigere Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung des Computers umzuwandeln. Ein externes Netzteil muss über einen abnehmbaren oder fest verdrahteten elektrischen Anschluss mit Stecker und Kupplung, ein Kabel, eine Litze oder eine sonstige Verdrahtung mit dem Computer verbunden sein. E. Internes Netzteil: Eine Komponente, die im Computergehäuse untergebracht ist und dazu dient, die Wechselstrom-Netzspannung in Gleichstromspannung(en) für die Stromversorgung der Komponenten des Computers umzuwandeln. Im Sinne dieser Spezifikation muss ein internes Netzteil innerhalb des Computergehäuses, aber getrennt von der Hauptplatine des Computers angebracht sein. Das Netzteil muss über ein einzelnes Kabel ohne Zwischenschaltkreise zwischen dem Netzteil und dem Stromnetz mit dem Netz verbunden sein. Ferner müssen alle Stromanschlüsse vom Netzteil zu den Komponenten des Computers, mit Ausnahme eines Gleichstromanschlusses zu einem Anzeigegerät bei einem integrierten Tischcomputer, innerhalb des Computergehäuses untergebracht sein (d. h. es darf keine externen Kabel vom Netzteil zum Computer oder zu einzelnen Komponenten des Computers geben). Interne Gleichstrom/Gleichstrom-Wandler, die zur Umwandlung einer einzelnen Gleichstromspannung eines externen Netzteils in Mehrfachspannungen für den Computer dienen, gelten nicht als interne Netzteile. Computerkategorien F. Tischcomputer: Ein Computer, dessen Haupteinheit an einem festen Standort — in der Regel auf einem Schreibtisch oder am Fußboden — aufgestellt wird. Tischcomputer sind nicht als tragbare Geräte konzipiert und nutzen Anzeigegerät, Tastatur und Maus als externe Komponenten. Tischcomputer dienen einer breiten Palette von Heim- und Büroanwendungen. G. Small-Scale-Server: Ein Computer, der in der Regel Tischcomputer-Komponenten im Tischgerätformat verwendet, jedoch ausdrücklich als Speicherhost für andere Computer bestimmt ist. Ein Computer muss die folgenden Eigenschaften aufweisen, um als Small-Scale-Server zu gelten: a) Er ist als Standgerät, Turmgerät oder in einem sonstigen Format konzipiert, das dem Format von Tischcomputern ähnelt, so dass alle Verarbeitungs-, Speicher- und Netzschnittstellenkomponenten in einem Gehäuse/Produkt untergebracht sind. b) Er ist zu täglichem Betrieb rund um die Uhr bestimmt und weist extrem geringe außerplanmäßige Ausfallzeiten (in der Größenordnung von Stunden pro Jahr) auf. c) Er ist für den Simultanbetrieb in einer Mehrbenutzer-Umgebung ausgelegt, in der mehrere Benutzer an vernetzten Client-Geräten arbeiten können. d) Er ist konzipiert zum Betrieb mit einem Industriestandard-Server-Betriebssystem für Heimanwendungen oder den unteren Leistungsbereich (z. B. Windows Home Server, Mac OS X Server, Linux, UNIX, Solaris). e) Small-Scale-Server sind für Funktionen wie Bereitstellung von Netzinfrastrukturdiensten (z. B. Archivierung), Daten- und/oder Medienhosting konzipiert. Sie sind nicht hauptsächlich auf die Datenverarbeitung für andere Systeme oder den Betrieb als Webserver ausgelegt. f) Diese Spezifikation gilt nicht für Computer-Server nach der Begriffsbestimmung in der ENERGY-STAR-Spezifikation für Computer-Server, Version 1.0. Small-Scale-Server im Sinne dieser Spezifikation sind lediglich Computer, die für andere Zwecke als den Betrieb von Datenzentren (z. B. die Nutzung zu Hause oder in kleinen Büros) in Verkehr gebracht werden. H. Integrierte Tischcomputer: Ein Tischcomputersystem, bei dem der Computer und das Anzeigegerät als Einheit funktionieren, deren Wechselstromversorgung über ein einziges Kabel erfolgt. Es gibt zwei Arten von integrierten Tischcomputern: 1. ein System, bei dem der Computer und das Anzeigegerät konstruktiv zu einer Einheit verbunden sind, oder 2. ein als Einzelsystem montiertes System, bei dem das Anzeigegerät zwar eine separate Einheit ist, aber über ein Gleichstromkabel mit dem Hauptgerät verbunden ist und sowohl Computer als auch Anzeigegerät durch ein einziges Netzteil gespeist werden. Integrierte Tischcomputer bilden eine Unterart der Tischcomputer und sind in der Regel für ähnliche Funktionalitäten wie Tischcomputersysteme ausgelegt. I. Thin Client: Ein Computer mit eigener Stromversorgung, der mit einem Fernrechner verbunden ist, auf dem die hauptsächliche Datenverarbeitung (Programmausführung, Datenspeicherung, Interaktion mit anderen Internetressourcen usw.) erfolgt. Thin Clients im Sinne dieser Spezifikation sind lediglich Computer ohne eingebaute Rotations-Speichermedien. Die Haupteinheit eines Thin Client im Sinne dieser Spezifikation muss zur Nutzung an einem festen Standort (z. B. auf einem Schreibtisch) und nicht als tragbares Gerät bestimmt sein. J. Notebook-Computer: Ein Computer, der speziell für Tragbarkeit und den längeren Betrieb mit oder ohne direkten Anschluss an eine Wechselstromquelle konzipiert ist. Notebook-Computer verfügen über ein integriertes Anzeigegerät und können mit einer integrierten Batterie oder einer anderen tragbaren Stromquelle betrieben werden. Darüber hinaus verfügen die meisten Notebook-Computer über ein externes Netzteil sowie eine integrierte Tastatur und ein integriertes Zeigegerät. Notebook-Computer sind in der Regel dafür ausgelegt, ähnliche Funktionen bereitzustellen wie Tischcomputer und funktionell ähnliche Software zu nutzen wie diese. Im Sinne dieser Spezifikation gelten Docking-Stationen als Zubehör und fallen daher nicht unter die Leistungsvorgaben für Notebook-Computer in Abschnitt 3. Tablet-Computer, die neben anderen Eingabegeräten oder an deren Stelle einen berührungsempfindlichen Bildschirm haben können, gelten in dieser Spezifikation als Notebook-Computer. K. Arbeitsplatzrechner: Ein Hochleistungs-Einzelplatzcomputer, der neben anderen rechenintensiven Aufgaben typischerweise für Grafikanwendungen, CAD, Softwareentwicklung sowie finanzwirtschaftliche und wissenschaftliche Anwendungen genutzt wird. Ein Computer muss den folgenden Anforderungen genügen, um als Arbeitsplatzrechner zu gelten: a) Er wird als Arbeitsplatzrechner in Verkehr gebracht. b) Er verfügt über eine mittlere Ausfallzeit (MTBF) von mindestens 15 000 Stunden auf der Grundlage von entweder Bellcore TR-NWT-000332, Ausgabe 6 von 12/97, oder von in der Praxis erhobenen Daten. c) Er unterstützt Fehlerkorrekturcode (ECC) und/oder Pufferspeicher. Außerdem muss ein Arbeitsplatzrechner drei der folgenden sechs fakultativen Eigenschaften besitzen: d) eine zusätzliche Stromversorgung für Hochleistungs-Grafikkarten (d. h. zusätzlicher Stromanschluss PCI-E 6-polig 12V); e) zusätzlich zu Grafiksteckplätzen und/oder PCI-X-Unterstützung mehr als 4 PCI-E-Steckplätze auf der Hauptplatine; f) Uniform Memory Access-Grafik (UMA) wird nicht unterstützt; g) mindestens fünf PCI-, PCIe- oder PCI-X-Steckplätze; h) Multiprozessorfähigkeit für zwei oder mehr Prozessoren (der Rechner muss konstruktiv getrennte Prozessorgruppen/-sockel unterstützen, d. h. nicht nur einen einzelnen Mehrkernprozessor) und/oder i) Zulassung im Rahmen der Produktzertifizierungen von mindestens zwei unabhängigen Softwareherstellern; diese Zertifizierungen können im Gange sein, müssen jedoch innerhalb von drei Monaten nach der Zulassung abgeschlossen sein. Betriebsmodi L. Aus-Zustand: Zustand mit der geringsten, vom Nutzer nicht ausschaltbaren (beeinflussbaren) Leistungsaufnahme, der unbegrenzt fortbesteht, solange das Gerät mit dem Stromnetz verbunden ist und entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers genutzt wird. Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Aus-Zustand dem ACPI-Zustand S5. M. Ruhemodus: Ein Niedrigverbrauchsmodus, in den der Computer nach einer bestimmten Inaktivitätszeit automatisch übergehen oder manuell versetzt werden kann. Ein Computer mit Ruhemodusfunktion kann durch Netzverbindungen oder Benutzerschnittstellengeräte schnell „geweckt“ werden und erreicht innerhalb von maximal 5 Sekunden nach Beginn des Weck-Ereignisses vollständige Betriebsbereitschaft, einschließlich Anzeigefunktion. Bei Systemen, für die ACPI-Normen gelten, entspricht der Ruhemodus in der Regel dem ACPI-Zustand S3 (Suspend to RAM). N. Idle-Modus: Der Zustand, in dem das Betriebssystem und die sonstige Software vollständig geladen sind, ein Nutzerprofil erstellt wurde, das Gerät nicht im Ruhemodus ist und die Aktivität auf diejenigen grundlegenden Anwendungen beschränkt ist, die das System automatisch startet. O. Aktivzustand: Der Zustand, in dem der Computer a) infolge einer vorherigen oder zeitgleichen Nutzereingabe oder b) infolge eines vorherigen oder zeitgleichen Befehls über das Netz Nutzarbeit verrichtet. Dieser Zustand umfasst die aktive Verarbeitung, das Aufsuchen von Daten im Massen-, Arbeits- oder Cache-Speicher, einschließlich der Zeit im Idle-Modus in Erwartung weiterer Nutzereingaben und bis zum Übergang zu Niedrigverbrauchsmodi. P. TEC-Ansatz („Typical Energy Consumption“): Ein Verfahren für die Prüfung und den Vergleich der Energieeffizienz von Computern, das den typischen Energieverbrauch eines Produkts im Normalbetrieb über einen repräsentativen Zeitraum bewertet. Für Tisch- und Notebook-Computer ist das beim TEC-Ansatz verwendete Schlüsselkriterium ein in Kilowattstunden (kWh) gemessener Wert für den typischen jährlichen Stromverbrauch eines Computers, wobei Messungen durchschnittlicher Betriebsmodus-Leistungsaufnahmeniveaus zugrunde gelegt werden, die an ein angenommenes typisches Nutzungsmuster (Betriebszeit) angepasst werden. Bei Arbeitsplatzrechnern beruhen die Anforderungen auf einem TEC-Wert, der aus Betriebsmodus-Leistungsaufnahmeniveaus, maximaler Leistungsaufnahme und einer angenommenen Betriebszeit errechnet wird. Netzfunktionalität und Stromsparfunktionen Q. Netzschnittstelle: Die Komponenten (Hardware und Software), deren Hauptfunktion darin besteht, den Computer in die Lage zu versetzen, mittels einer oder mehrerer Netztechniken zu kommunizieren. Beispiele für Netzschnittstellen sind IEEE 802.3 (Ethernet) und IEEE 802.11 (Wi-Fi). R. Weck-Ereignis: Vom Benutzer ausgelöste, planmäßige oder externe Ereignisse oder Impulse, die bewirken, dass der Computer vom Ruhemodus oder Aus-Zustand in den Aktivzustand übergeht. Solche Weck-Ereignisse sind unter anderem Mausbewegungen, Tastatureingaben, Controllereingaben, Echtzeituhrereignisse oder die Bedienung einer Taste am Gehäuse und im Fall externer Ereignisse Impulse, die per Fernbedienung, Netz, Modem usw. übertragen werden. S. Wake On LAN (WOL): Funktionalität, durch die ein Computer mittels einer per Ethernet übertragenen Netzanweisung aus dem Ruhemodus oder Aus-Zustand geweckt werden kann. T. Vollständige Netzschaltung: Fähigkeit eines Computers zur Wahrung der Netzpräsenz im Ruhemodus sowie zum intelligenten Erwachen bei Notwendigkeit weiterer Datenverarbeitung (einschließlich der zur Wahrung der Netzpräsenz gelegentlich erforderlichen Operationen). Die Wahrung der Netzpräsenz kann das Erlangen und/oder die Aufrechterhaltung einer zugewiesenen Schnittstellen- oder Netzadresse, die Reaktion auf Anfragen aus anderen Netzknoten oder die Aufrechterhaltung bestehender Netzverbindungen — all dies im Ruhemodus — einschließen. Auf diese Weise werden die Präsenz des Computers, seiner Netzdienste und Anwendungen sogar dann aufrechterhalten, wenn dieser sich im Ruhemodus befindet. Aus der Netzperspektive ist ein Computer, der im Ruhemodus vollständige Netzschaltung aufrecht erhält, im Hinblick auf gemeinsame Anwendungen und Nutzungsmuster einem Computer im Idle-Modus funktionell gleichwertig. Vollständige Netzschaltung im Ruhemodus beschränkt sich nicht auf eine bestimmte Reihe von Protokollen, sondern kann sich auf nach der Erstinstallation installierte Anwendungen erstrecken. Absatz- und Vertriebskanäle U. Firmenkundenvertrieb: Vertriebswege, die in der Regel von großen und mittleren Unternehmen, staatlichen Stellen, Bildungseinrichtungen und anderen Organisationen genutzt werden, die Computer erwerben, welche in verwalteten Client/Server-Umgebungen eingesetzt werden. V. Modellnummer: Eine eigene Handelsbezeichnung für eine spezifische Hardware/Software-Konfiguration (d. h. Betriebssystem, Typen oder Prozessoren, Speicher, GPU usw.), die entweder im Voraus festgelegt oder vom Kunden gewählt wird. W. Modellbezeichnung: Eine Handelsbezeichnung, die die Nummer der PC-Modellfamilie, eine kurze Beschreibung des Produkts oder Warenzeichenhinweise umfasst. X. Produktfamilie: Eine übergeordnete Bezeichnung für eine Reihe von Computern, die typischerweise die gleiche Gehäuse/Hauptplatine-Kombination haben, welche oftmals Hunderte von möglichen Hardware/Software-Konfigurationen enthält. 2. ANFORDERUNGSGERECHTE PRODUKTE Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, müssen Computer der Definition von Computer und der Definition einer der Gerätekategorien in Abschnitt 1 entsprechen. In der nachfolgenden Tabelle sind die Computerkategorien aufgeführt, die für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage kommen bzw. nicht in Frage kommen. Von dieser Version 5.0 der Spezifikationen erfasste Produkte Von dieser Version 5.0 der Spezifikationen nicht erfasste Produkte — Tischcomputer — integrierte Tischcomputer — Notebook-Computer — Arbeitsplatzrechner — Small-Scale-Server — Thin Clients · — Computer-Server (gemäß der Begriffsbestimmung in der Spezifikation für Computer-Server, Version 1.0) — Handheld-Computer, PDAs und Smartphones · 3. KRITERIEN FÜR ENERGIEEFFIZIENZ UND ENERGIEEINSPARUNG Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, müssen Computer den nachfolgenden Anforderungen genügen. Der Termin für das Inkrafttreten der Version 5.0 wird in Abschnitt 5 dieser Spezifikation festgelegt. A. Anforderungen an die Effizienz von Netzteilen Die Anforderungen gelten für alle von den ENERGY-STAR-Spezifikationen für Computer erfassten Produktkategorien. a) Computer mit internem Netzteil: 85 % Mindesteffizienz bei 50 % der Nennleistung und 82 % Mindesteffizienz bei 20 % und 100 % der Nennleistung mit Leistungsfaktor ≥ 0,9 bei 100 % der Nennleistung. b) Computer mit externem Netzteil: Externe Netzteile, die mit ENERGY-STAR-Computern vertrieben werden, müssen ENERGY-STAR-gerecht sein oder die Effizienzwerte für den Nulllastbetrieb und den Aktivzustand erreichen, die in den Anforderungen des ENERGY-STAR-Programms für externe Einzelspannungs-Wechselstrom/Wechselstrom-Netzteile und Wechselstrom/Gleichstrom-Netzteile, Version 2.0, vorgegeben sind. Die ENERGY-STAR-Spezifikationen und die Liste ENERGY-STAR-gerechter Geräte sind unter www.energystar.gov/powersupplies einzusehen. Hinweis: Diese Leistungsanforderung gilt auch für externe Mehrspannungsnetzteile, die nach der in Abschnitt 4 genannten Prüfmethode für interne Netzteile geprüft werden. B. Anforderungen an Effizienz und Leistung 1. Werte von Tischcomputern, integrierten Tischcomputern und Notebook-Computern Tischcomputer-Kategorien für die TEC-Kriterien Zur Bestimmung der TEC-Werte müssen Tischcomputer und integrierte Tischcomputer einer der nachfolgend genannten Kategorien A, B, C oder D zugeordnet werden: a) Kategorie A: Alle Tischcomputer, die nicht der Definition der Kategorie B, der Kategorie C oder der Kategorie D entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage. b) Kategorie B: Für die Einstufung unter Kategorie B müssen Tischcomputer über folgende Merkmale verfügen: — zwei physische Prozessorkerne und — 2 Gigabyte (GB) Systemspeicher. · c) Kategorie C: Für die Einstufung unter Kategorie C müssen Tischcomputer über folgende Merkmale verfügen: — mehr als zwei physische Prozessorkerne. Zusätzlich zu der oben genannten Anforderung müssen Geräte für die Einstufung unter Kategorie C über mindestens eines der beiden folgenden Merkmale verfügen: — mindestens 2 Gigabyte (GB) Systemspeicher und/oder — ein diskreter Grafikprozessor (GPU). · d) Kategorie D: Für die Einstufung unter Kategorie D müssen Tischcomputer über folgende Merkmale verfügen: — mindestens vier physische Prozessorkerne. Zusätzlich zu der oben genannten Anforderung müssen Geräte für die Einstufung unter Kategorie D über mindestens eines der beiden folgenden Merkmale verfügen: — mindestens 4 Gigabyte (GB) Systemspeicher und/oder — ein diskreter Grafikprozessor (GPU) mit einer Framebufferbreite über 128-bit. · Notebook-Computer-Kategorien für die TEC-Kriterien Zur Bestimmung der TEC-Werte müssen Notebook-Computer einer der nachfolgend genannten Kategorien A, B oder C zugeordnet werden: a) Kategorie A: Alle Notebook-Computer, die nicht der Definition der Kategorie B oder der Kategorie C entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage. b) Kategorie B: Für die Einstufung unter Kategorie B müssen Notebook-Computer über folgendes Merkmal verfügen: — ein diskreter Grafikprozessor (GPU). · c) Kategorie C: Für die Einstufung unter Kategorie C müssen Notebook-Computer über folgende Merkmale verfügen: — mindestens zwei physische Prozessorkerne; — mindestens 2 Gigabyte (GB) Systemspeicher und — ein diskreter Grafikprozessor (GPU) mit einer Framebufferbreite über 128-bit. · TEC (Tischcomputer- und Notebook-Computer-Produktkategorien) Die nachfolgenden Tabellen geben die geforderten TEC-Werte für die Spezifikation 5.0 an. Die nachstehende Tabelle 1 gibt die TEC-Grundanforderungen für Version 5.0 an, während Tabelle 2 Gewichtungen für die einzelnen Betriebsmodi nach Gerätekategorien enthält. Der TEC wird nach folgender Formel ermittelt: ETEC = (8 760/1 000) · (PAus · TAus + PRuhe · TRuhe + PIdle · TIdle), dabei bezeichnen Px jeweils Leistungswerte in Watt, Tx Zeitwerte in % von Jahren und ETEC den typischen jährlichen Energieverbrauch auf der Grundlage der Gewichtungen nach Tabelle 2 in kWh. Tabelle 1 ETEC-Anforderung — Tischcomputer und Notebook-Computer Tischcomputer und integrierte Tischcomputer (kWh) Notebook-Computer (kWh) TEC Kategorie A: ≤ 148,0 Kategorie B: ≤ 175,0 Kategorie C: ≤ 209,0 Kategorie D: ≤ 234,0 Kategorie A: ≤ 40,0 Kategorie B: ≤ 53,0 Kategorie C: ≤ 88,5 Funktionsspezifische Anpassungen Speicher 1 kWh (je GB über Grundspeicher) Grundspeicher: Kategorien A, B und C: 2 GB Kategorie D: 4 GB 0,4 kWh (je GB über 4) Premium-Grafikkarte (für diskrete GPUs mit bestimmter Framebufferbreite) Kategorien A und B: 35 kWh (Framebufferbreite ≤ 128-bit) 50 kWh (Framebufferbreite > 128-bit) Kategorien C und D: 50 kWh (Framebufferbreite > 128-bit) Kategorie B: 3 kWh (Framebufferbreite > 64-bit) Zusätzl. interner Speicher 25 kWh 3 kWh Tabelle 2 Gewichtung der Betriebsmodi — Tischcomputer und Notebook-Computer (in %) Tischcomputer Notebook-Computer Konventionell Proxying Konventionell Proxying TAus 55 40 60 45 TRuhe 5 30 10 30 TIdle 40 30 30 25 2. Leistungsaufnahmewerte von Arbeitsplatzrechnern PTEC (Produktkategorie Arbeitsplatzrechner) Die nachfolgenden Tabellen geben die geforderten PTEC-Werte für die Spezifikation 5.0 an. Die nachstehende Tabelle 3 gibt die PTEC-Grundanforderungen für Version 5.0 an, während Tabelle 4 Gewichtungen für die einzelnen Betriebsmodi enthält. Der PTEC wird nach folgender Formel ermittelt: PTEC = 0,35 · PAus + 0,10 · PRuhe + 0,55 · PIdle Dabei bezeichnet Px jeweils Leistungswerte in Watt. Tabelle 3 PTEC-Anforderung — Arbeitsplatzrechner PTEC ≤ 0,28 · [Pmax + (Anzahl Festplatten · 5)] Tabelle 4 Gewichtung der Betriebsmodi — Arbeitsplatzrechner (in %) TAus 35 TRuhe 10 TIdle 55 Hinweis: Die Gewichtungen sind in die obige PTEC-Formel integriert. Mehrere Grafikgeräte (Arbeitsplatzrechner) Arbeitsplatzrechner, die die ENERGY-STAR-Anforderungen mit einem einzelnen Grafikgerät erfüllen, können auch in einer Konfiguration mit mehr als einem Grafikgerät als ENERGY-STAR-gerecht eingestuft werden, sofern die Konfiguration der zusätzlichen Hardware abgesehen von dem/den zusätzlichen Grafikgerät(en) gleich ist. Die Verwendung mehrerer Grafikgeräte schließt u. a. den Betrieb mehrerer Anzeigegeräte und den Zusammenschluss zur Leistungssteigerung sowie Konfigurationen mit mehreren GPU ein (z. B. ATI Crossfire, NVIDIA SLI). In diesen Fällen und solange, bis SPECviewperf® Konfigurationen mit mehreren Grafikgeräten unterstützt, können Hersteller die Prüfdaten für den Arbeitsplatzrechner mit einem Grafikgerät für beide Konfigurationen ohne erneute Prüfung des Systems einreichen. 3. Werte für Small-Scale-Server Für die Bestimmung der Idle-Modus-Werte müssen Small-Scale-Server einer der nachfolgend genannten Kategorien A oder B zugeordnet werden: a) Kategorie A: Alle Small-Scale-Server, die nicht der Definition der Kategorie B entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage. b) Kategorie B: Für die Einstufung unter Kategorie B müssen Small-Scale-Server über folgende Merkmale verfügen: — Prozessor(en) mit mehr als einem physischen Prozessorkern oder mehr als einem Einzelprozessor und — mindestens 1 Gigabyte Systemspeicher. · Tabelle 6 Anforderungen an die Effizienz von Small-Scale-Servern Anforderungen an die Effizienz von Small-Scale-Servern nach Betriebsmodus Aus-Zustand: ≤ 2,0 W Idle-Modus: Kategorie A: ≤ 50,0 W Kategorie B: ≤ 65,0 W Funktion Zusätzliche Leistungstoleranz Wake On LAN (WOL) (gilt nur für mit aktivierter WOL-Funktion ausgelieferte Computer) + 0,7 W für Aus-Zustand 4. Werte für Thin Clients Thin Client-Kategorien für die Idle-Modus-Kriterien: Für die Bestimmung der Idle-Modus-Werte müssen Thin Clients einer der nachfolgend genannten Kategorien A oder B zugeordnet werden: a) Kategorie A: Alle Thin Clients, die nicht der Definition der Kategorie B entsprechen, kommen unter Kategorie A für die ENERGY-STAR-Kennzeichnung in Frage. b) Kategorie B: Für die Einstufung unter Kategorie B müssen Thin Clients: — lokale Multimedia-Kodierung/Dekodierung unterstützen. · Tabelle 7 Anforderungen für die Effizienz von Thin Clients Anforderungen an die Effizienz von Thin Clients nach Betriebsmodus Aus-Zustand: ≤ 2 W Ruhemodus (ggf.): ≤ 2 W Idle-Modus: Kategorie A: ≤ 12,0 W Kategorie B: ≤ 15,0 W Funktion Zusätzliche Leistungstoleranz Wake On LAN (WOL) (gilt nur für mit aktivierter WOL-Funktion ausgelieferte Computer) + 0,7 W für Ruhemodus + 0,7 W für Aus-Zustand C. Anforderungen für die Stromsparfunktionen Die Geräte müssen die in der nachstehenden Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen für die Stromsparfunktionen erfüllen und in dem Zustand geprüft werden, in dem sie ausgeliefert wurden. Tabelle 8 Anforderungen für die Stromsparfunktionen Anforderung Spezifikation Gültig für Anforderung für die Auslieferung Ruhemodus Der Ruhemodus muss bei der Auslieferung so eingestellt sein, dass er nach 30 Minuten Inaktivität des Nutzers aktiviert wird. Die Computer müssen beim Übergang in den Ruhemodus oder Aus-Zustand die Geschwindigkeit aller aktiven 1 Gb/s-Ethernet-Netzverbindungen reduzieren. Tischcomputer Integrierte Tischcomputer Notebook-Computer Arbeitsplatzrechner Small-Scale-Server Thin Clients Ruhemodus Anzeigegerät Der Ruhemodus des Anzeigegeräts muss bei der Auslieferung so eingestellt sein, dass er nach 15 Minuten Inaktivität des Nutzers aktiviert wird. Tischcomputer Integrierte Tischcomputer Notebook-Computer Arbeitsplatzrechner Small-Scale-Server (falls Anzeigegerät vorhanden) Thin Clients Netzanforderungen für die Stromsparfunktionen Wake on LAN (WOL) Ethernetfähige Computer müssen über die Möglichkeit verfügen, die WOL-Funktion für den Ruhemodus zu aktivieren und zu deaktivieren. Tischcomputer Integrierte Tischcomputer Notebook-Computer Arbeitsplatzrechner Small-Scale-Server Thin Clients (nur falls Software-Updates aus dem zentral verwalteten Netz erfolgen, während das Gerät sich im Ruhemodus oder Aus-Zustand befindet. Thin Clients, bei denen standardmäßig keine Clientsoftware-Upgrades außerhalb der Arbeitszeiten nötig sind, sind von dieser Anforderung ausgenommen.) Nur für im Firmenkundenvertrieb ausgelieferte Computer: Ethernetfähige Computer müssen eine der folgenden Anforderungen erfüllen: — Die WOL-Funktion muss für den Ruhemodus aktiviert sein, wenn das System mit Wechselstrom betrieben wird (d. h. Notebook-Computer können die WOL-Funktion automatisch deaktivieren, wenn sie vom Versorgungsnetz getrennt sind). — Bereitstellung einer Bedienfunktion zum Aktivieren der WOL-Funktion, die sowohl von der Benutzeroberfläche des Client-Betriebssystems als auch über das Netz hinreichend zugänglich ist, wenn der Computer mit deaktivierter WOL-Funktion ausgeliefert wird. · Tischcomputer Integrierte Tischcomputer Notebook-Computer Arbeitsplatzrechner Small-Scale-Server Thin Clients (nur falls Software-Updates aus dem zentral verwalteten Netz erfolgen, während das Gerät sich im Ruhemodus oder Aus-Zustand befindet. Thin Clients, bei denen standardmäßig keine Clientsoftware-Upgrades außerhalb der Arbeitszeiten nötig sind, sind von dieser Anforderung ausgenommen.) Weck-Management Nur für im Firmenkundenvertrieb ausgelieferte Computer: Ethernetfähige Computer müssen sowohl (über das Netz) ferngesteuerte als auch planmäßige (z. B. per Echtzeituhr) Weck-Ereignisse aus dem Ruhemodus unterstützen. Der Hersteller muss — sofern er die Kontrolle darüber hat (d. h. wenn die Konfiguration über Hardware-Einstellungen und nicht über Software-Einstellungen erfolgt) — gewährleisten, dass diese Einstellungen nach Kundenwunsch zentral verwaltet werden können; der Hersteller muss die entsprechenden Tools dafür zur Verfügung stellen. Tischcomputer Integrierte Tischcomputer Notebook-Computer Arbeitsplatzrechner Small-Scale-Server Thin Clients Bei allen Computern mit aktivierter WOL-Funktion müssen alle vorhandenen gezielten Paketfilter aktiviert und auf eine dem Industriestandard entsprechende Werkskonfiguration eingestellt sein. Bis ein oder mehrere Standards vereinbart sind, werden die Programmpartner ersucht, ihre Konfigurationen gezielter Paketfilter dem EPA und der Europäischen Kommission mitzuteilen, damit diese die Angaben auf der entsprechenden Website veröffentlichen können, um die Erörterung und die Entwicklung von Standardkonfigurationen anzuregen. Prüfung von Computern mit Stromsparfunktionen Bei der Bestimmung, ob ein Modell mit oder ohne WOL geprüft werden sollte, sollten die folgenden Anforderungen berücksichtigt werden: a) Aus-Zustand: Die Computer werden mit den Aus-Einstellungen wie ausgeliefert geprüft und bewertet. Modelle, die mit aktivierter WOL-Funktion für den Aus-Zustand ausgeliefert werden, werden mit aktivierter WOL-Funktion geprüft. Analog dazu werden Modelle, die mit deaktivierter WOL-Funktion für den Aus-Zustand ausgeliefert werden, mit deaktivierter WOL-Funktion geprüft. b) Ruhemodus: Die Computer werden mit den Ruhemodus-Einstellungen wie ausgeliefert geprüft und bewertet. Modelle, die im Sinne der Begriffsbestimmung V in Abschnitt 1 im Firmenkundenvertrieb verkauft werden, müssen mit aktivierter/deaktivierter WOL-Funktion auf Grundlage der in Tabelle 8 aufgeführten Anforderungen geprüft, bewertet und ausgeliefert werden. Geräte, die nur über den normalen Einzelhandel direkt an Verbraucher gehen, müssen nicht mit aktivierter WOL-Funktion für den Ruhemodus ausgeliefert werden; sie können mit aktivierter oder deaktivierter WOL-Funktion geprüft, bewertet und ausgeliefert werden. c) Proxying: Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer werden mit den Idle-, Ruhemodus- und Aus-Einstellungen mit aktivierten oder deaktivierten Proxyingfunktionen wie ausgeliefert geprüft und bewertet. Um unter Verwendung der TEC-Gewichtungen für das Proxying als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein System einer Proxying-Norm entsprechen, die von der EPA und der Europäischen Kommission als mit den ENERGY-STAR-Zielen übereinstimmend anerkannt wurde. Diese Anerkennung muss vor der Einreichung von Produktdaten zur Einstufung erfolgt sein. Vorinstallation von Kundensoftware und Bereitstellung von Managementdiensten Programmpartner tragen die Verantwortung für die Prüfung und Einstufung von Produkten bei der Auslieferung. Falls das Produkt die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllt und als ENERGY-STAR-gerecht gilt, kann es entsprechend gekennzeichnet werden. Wurde ein Programmpartner vom Kunden mit dem Laden eines kundendefinierten Speicherabbildes beauftragt, so unternimmt der Programmpartner folgende Schritte: — Er weist den Kunden darauf hin, dass dessen Produkt nach Laden des kundendefinierten Speicherabbildes möglicherweise nicht ENERGY-STAR-gerecht ist (hierzu ist auf der ENERGY-STAR-Internetseite ein Musterschreiben an die Kunden verfügbar). — Er ruft den Kunden dazu auf, das Produkt auf Einhaltung der ENERGY-STAR-Spezifikationen zu prüfen. Anforderung bezüglich der Benutzerinformation Damit die Käufer/Nutzer angemessen über die Vorteile der Stromsparfunktionen informiert werden, muss der Hersteller jedem Computer eines der beiden folgenden Elemente beifügen: — Informationen über ENERGY STAR und die Vorteile der Stromsparfunktionen in einer Papierfassung oder einer elektronischen Fassung des Benutzerhandbuchs. Diese Informationen sollten im vorderen Teil des Benutzerhandbuchs enthalten sein; oder — eine Paket- oder Verpackungsbeilage über ENERGY STAR und die Vorteile der Stromsparfunktionen. In beiden Fällen sind mindestens die folgenden Angaben zu machen: — ein Hinweis, dass der Computer mit aktivierten Stromsparfunktionen ausgeliefert wurde, und die Angabe der entsprechenden Zeiteinstellungen (entweder Standard-Systemeinstellungen oder ein Hinweis, dass die Standard-Systemeinstellungen des Computers den ENERGY-STAR-Anforderungen für weniger als 15 Minuten Inaktivität des Nutzers für das Anzeigegerät und weniger als 30 Minuten Inaktivität des Nutzers für den Rechner entspricht, wie vom ENERGY-STAR-Programm für optimale Energieeinsparung empfohlen) sowie — eine Beschreibung, wie der Computer korrekt aus dem Ruhemodus geweckt wird. D. Freiwillige Anforderungen Benutzerschnittstelle Obwohl dies nicht vorgeschrieben ist, wird den Herstellern dringend empfohlen, ihre Geräte in Übereinstimmung mit der IEEE-Norm 1621 bezüglich der Bedienungselemente für die Leistungssteuerung (vollständige Bezeichnung „Norm für Bedienungselemente für die Leistungssteuerung elektronischer Büro- und Unterhaltungsgeräte“) zu gestalten. Diese Norm dient dazu, die Leistungssteuerung bei allen Elektronikgeräten einheitlicher und intuitiv bedienbar zu machen. Weitere Informationen über diese Norm sind unter http://eetd.LBL.gov/Controls zu finden. 4. PRÜFVERFAHREN Die Hersteller führen die Prüfungen in eigener Verantwortung durch und bescheinigen selbst, welche Modelle den ENERGY-STAR-Anforderungen genügen. — Hinsichtlich der Durchführung dieser Prüfungen stimmen die Programmpartner der Anwendung der in der nachstehenden Tabelle 9 angegebenen Prüfverfahren zu. — Die Prüfergebnisse werden dem EPA bzw. der Europäischen Kommission mitgeteilt. Zusätzliche Anforderungen an Prüfung und vorzulegende Daten sind unten angegeben. 1. Anzahl der auf TEC oder im Idle-Modus zu prüfenden Geräte Die Hersteller können anfänglich ein einziges Gerät auf Einhaltung der Anforderungen prüfen. Wird bei diesem Gerät eine maximale Leistungsaufnahme ermittelt, die die Vorgabe für den TEC oder den Idle-Modus unterschreitet oder einhält, aber bis zu 10 % unter dem maximal zulässigen Wert liegt, so muss ein zusätzliches Gerät des gleichen Modells mit identischer Konfiguration geprüft werden. Vom Hersteller sind die Prüfergebnisse für beide Geräte einzureichen. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, müssen beide Geräte die Vorgabe für den TEC oder den Idle-Modus für dieses Produkt und für diese Produktkategorie erfüllen. Hinweis: Diese zusätzliche Prüfung ist nur für die Einstufung nach dem TEC (Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Notebook-Computer, Arbeitsplatzrechner) und den Idle-Modus (Small-Scale-Server, Thin Clients) erforderlich — für den Ruhemodus und den Aus-Zustand muss nur ein Gerät geprüft werden, falls eine entsprechende Anforderung gilt. Beispiele zur Erläuterung dieses Verfahrens: Beispiel 1— Für Tischcomputer der Kategorie A gilt ein TEC-Wert von maximal 148,0 kWh — somit liegt die 10-Prozent-Grenze für die zusätzliche Prüfung bei 133,2 kWh. — Werden beim ersten Gerät 130 kWh gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 130 kWh beträgt die Leistungsaufnahme 12 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit jenseits der 10-Prozent-Grenze). — Werden beim ersten Gerät 133,2 kWh gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 133,2 kWh beträgt die Leistungsaufnahme genau 10 % weniger als der zulässige Höchstwert). — Werden beim ersten Gerät 135 kWh gemessen, so muss ein weiteres Gerät geprüft werden (denn mit 135 kWh beträgt die Leistungsaufnahme nur 9 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit innerhalb der 10-Prozent-Grenze). — Werden bei den zwei Geräten 135 und 151 kWh gemessen, so gilt das Modell nicht als ENERGY-STAR-gerecht, obwohl der Mittelwert 143 kWh beträgt, weil einer der Messwerte den zulässigen Höchstwert der ENERGY-STAR-Spezifikation überschreitet. — Werden bei den zwei Geräten 135 und 147 kWh gemessen, so gilt das Modell als ENERGY-STAR-gerecht, weil beide Messwerte die ENERGY-STAR-Spezifikation von 148,0 kWh erfüllen. Beispiel 2— Für Small-Scale-Server der Kategorie A gilt eine maximale Leistungsaufnahme im Idle-Modus von 50 Watt — somit liegt die 10-Prozent-Grenze für die zusätzliche Prüfung bei 45 Watt. Bei der Prüfung eines Modells auf Einhaltung der ENERGY-STAR-Anforderungen können sich demnach folgende Situationen ergeben: — Werden beim ersten Gerät 44 Watt gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 44 Watt beträgt die Leistungsaufnahme 12 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit jenseits der 10-Prozent-Grenze). — Werden beim ersten Gerät 45 Watt gemessen, so gilt das Modell ohne weitere Prüfung als anforderungsgerecht (denn mit 45 Watt beträgt die Leistungsaufnahme genau 10 % weniger als der zulässige Höchstwert). — Werden beim ersten Gerät 47 Watt gemessen, so muss ein weiteres Gerät geprüft werden (denn mit 47 Watt beträgt die Leistungsaufnahme nur 6 % weniger als der zulässige Höchstwert und liegt damit innerhalb der 10-Prozent-Grenze). — Werden bei den zwei Geräten 47 und 51 Watt gemessen, so gilt das Modell nicht als ENERGY-STAR-gerecht, obwohl der Mittelwert 49 Watt beträgt, weil einer der Messwerte (51) den zulässigen Höchstwert der ENERGY-STAR-Spezifikation überschreitet. — Werden bei den zwei Geräten 47 und 49 Watt gemessen, so gilt das Modell als ENERGY-STAR-gerecht, weil beide Messwerte die ENERGY-STAR-Spezifikation von 50 Watt erfüllen. 2. Modelle, die in mehreren Netzspannungs-Frequenz-Kombinationen betrieben werden können Die Prüfung der Geräte durch die Hersteller erfolgt stets in Abhängigkeit von den jeweiligen Märkten, auf denen das Gerät verkauft und als ENERGY-STAR-gerecht beworben wird. Bei Geräten, die international auf mehreren Märkten als ENERGY-STAR-gerecht verkauft werden und die daher für mehrere Eingangsspannungen ausgelegt sind, muss der Hersteller die geforderten Messwerte für Energieverbrauch und Energieeffizienz für alle relevanten Netzspannungs-Frequenz-Kombinationen ermitteln und angeben. Verkauft ein Hersteller beispielsweise das gleiche Modell in den USA und in Europa, so muss er die Verbrauchswerte sowohl bei 115 Volt/60 Hz als auch bei 230 Volt/50 Hz messen und angeben und die entsprechenden Spezifikationen einhalten, damit das Modell auf beiden Märkten als ENERGY-STAR-gerecht gelten kann. Erfüllt ein Modell die ENERGY-STAR-Spezifikationen nur bei einer der Netzspannungs-Frequenz-Kombination (z. B. bei 115 Volt/60 Hz), so darf es auch nur in den Regionen, in denen diese Netzspannungs-Frequenz-Kombination üblich ist (z. B. Nordamerika und Taiwan) als ENERGY-STAR-gerecht gekennzeichnet und beworben werden. Tabelle 9 Prüfverfahren Produktkategorie Spezifikations-Anforderung Prüfprotokoll Quelle Sämtliche Computer Leistungsaufnahme Netzteil Interne Netzteile: Generalized Internal Power Supply Efficiency Test Protocol Rev. 6.4.2 (allg. Leistungsaufnahme-Prüfprotokoll für interne Netzteile Vers. 6.4.2) Externe Netzteile: ENERGY-STAR-Prüfmethode für externe Netzteile Hinweis: Sind zur Prüfung eines internen Netzteils neben den im einschlägigen Prüfprotokoll beschriebenen weitere Informationen/Verfahren notwendig, so geben die Programmpartner dem US-EPA bzw. der Europäischen Kommission auf Ersuchen den Versuchsaufbau zur Ermittlung der Netzteildaten im Rahmen einer Produktanmeldung an. Interne Netzteile: www.efficientpowersupplies.org Externe Netzteile: www.energystar.gov/powersupplies Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer ETEC (aus Messungen des Verbrauchs im Aus-Zustand-, Ruhe- und Idle-Modus) Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I Abschnitt III Anlage A Arbeitsplatzrechner ETEC (aus Messungen des Verbrauchs im Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus sowie bei maximaler Leistungsaufnahme) Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I, Abschnitt III-IV Small-Scale-Server Aus-Zustand und Idle-Modus Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I Abschnitt III Thin Clients Aus-Zustand, Ruhemodus und Idle-Modus Prüfmethode für ENERGY-STAR-gerechte Computer (Version 5.0), Anhang I Abschnitt III 3. Anforderungsgerechte Produktfamilien Modelle, die unverändert geblieben sind oder sich nur in der Endverarbeitung von den im Vorjahr vertriebenen Modellen unterscheiden, können ohne Einreichung neuer Prüfergebnisse die Kennzeichnung beibehalten, wenn die Spezifikationen unverändert geblieben sind. Wird ein Produktmodell in unterschiedlichen Konfigurationen oder Ausführungen als „Produktfamilie“ oder Produktserie in Verkehr gebracht, so kann der Programmpartner das Produkt unter einer einzigen Modellnummer anmelden und prüfen, sofern alle Modelle dieser Familie oder Serie einer der folgenden Anforderungen genügen: — Für Computer, die auf der gleichen Plattform aufgebaut und abgesehen von Gehäuse und Farbe in jeder Hinsicht identisch sind, genügt die Einreichung der Prüfergebnisse eines einzigen repräsentativen Modells. — Wird ein Produktmodell in unterschiedlichen Konfigurationen in Verkehr gebracht, so kann der Programmpartner statt der einzelnen Modelle der Familie das Produkt unter einer einzigen Modellidentifikationsnummer, die die Konfiguration der Produktfamilie mit dem höchsten Energieverbrauch darstellt, anmelden und prüfen. Konfigurationen dieses Produktmodells mit einer höheren Leistungsaufnahme als die repräsentative Konfiguration dürfen nicht bestehen. In diesem Fall wäre die Höchstverbrauchskonfiguration wie folgt: leistungsstärkster Prozessor, maximale Speicherkonfiguration, leistungsstärkster Grafikprozessor usw. Für Tischcomputer, die je nach Konfiguration die Definitionen für mehrere Kategorien von Tischcomputern (nach Abschnitt 3.B) erfüllen, müssen die Hersteller die Höchstverbrauchskonfiguration für jede Kategorie einreichen, für die das System als anforderungsgerecht gelten soll. So müsste beispielsweise ein System, das als Tischcomputer entweder der Kategorie A oder der Kategorie B konfiguriert werden kann, mit der Höchstverbrauchskonfiguration für beide Kategorien angemeldet werden, um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten. Kann ein Produkt für alle drei Kategorien konfiguriert werden, so müssen die Daten für die Höchstverbrauchskonfiguration in allen Kategorien eingereicht werden. Die Hersteller haften für die Energieeffizienzangaben zu allen anderen Modellen der Familie, auch wenn die Geräte nicht geprüft bzw. die Daten nicht eingereicht wurden. Sämtliche mit einer Produktmodellbezeichnung verbundenen Geräte/Konfigurationen, für die ein Programmpartner die ENERGY-STAR-Kennzeichnung beantragt, müssen die ENERGY-STAR-Anforderungen erfüllen. Wünscht ein Programmpartner die ENERGY-STAR-Kennzeichnung von Konfigurationen eines Modells, für das Alternativkonfigurationen bestehen, welche für eine Kennzeichnung nicht in Frage kommen, muss er die anforderungsgerechten Konfigurationen anhand der Modellbezeichnung/-nummer mit einem Identifikationscode kennzeichnen, der ausschließlich ENERGY-STAR-gerechten Konfigurationen vorbehalten ist. Dieser Identifikationscode muss in Werbematerial/Verkaufsprospekten und der Liste ENERGY-STAR-gerechter Geräte stets in Verbindung mit den anforderungsgerechten Konfigurationen verwendet werden (z. B. Modell-Nr. A1234 für Grundkonfigurationen und A1234-ES für ENERGY-STAR-gerechte Konfigurationen). 5. INKRAFTTRETEN Der Tag, an dem die Hersteller beginnen dürfen, ihre Geräte der Spezifikationen als ENERGY-STAR-gerecht einzustufen, wird im Abkommen als Datum des Inkrafttretens festgelegt. Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Arbeitsplatzrechner und Small-Scale-Server Für Tischcomputer, integrierte Tischcomputer, Arbeitsplatzrechner, Small-Scale-Server und Thin Clients treten die Spezifikationen ENERGY STAR Version 5.0 am 1. Juli 2009 in Kraft. Alle Geräte, einschließlich der ursprünglich unter Version 4.0 als anforderungsgerecht eingestuften Modelle, mit einem Herstellungsdatum ab dem 1. Juli 2009 müssen die Anforderungen dieser Version 5.0 erfüllen, um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten. Spielkonsolen mit einem Herstellungsdatum ab dem 1. Juli 2010 müssen die Anforderungen dieser Version 5.0 erfüllen, um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten. Alle vorherigen Abkommen über ENERGY-STAR-gerechte Computer treten am 30. Juni 2009 außer Kraft. 6. KÜNFTIGE ÄNDERUNG DER SPEZIFIKATIONEN Das EPA und die Europäische Kommission behalten sich das Recht vor, die Spezifikationen zu ändern, falls technologische Entwicklungen oder veränderte Marktbedingungen sich auf deren Nützlichkeit für die Verbraucher oder die Wirtschaft oder auf deren Umweltnutzen auswirken. Wie bisher werden Änderungen der Spezifikationen stets mit den Beteiligten erörtert. Für den Fall einer Änderung der Spezifikationen wird darauf hingewiesen, dass die ENERGY-STAR-Einstufung nicht automatisch für die gesamte Lebensdauer eines Gerätemodells gilt. Um als ENERGY-STAR-gerecht zu gelten, muss ein Gerätemodell die zum Herstellungsdatum des Modells geltenden ENERGY-STAR-Spezifikationen erfüllen. Anlage A ERGY-STAR-Prüfverfahren zur Bestimmung des Stromverbrauchs von Computern im Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus Bei der Messung des Energieverbrauchs von Computern im Hinblick auf die Einhaltung der in dieser Version 5.0 der ENERGY-STAR-Spezifikationen für Computer vorgegebenen Verbrauchswerte für den Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus sollte das nachstehende Protokoll zugrunde gelegt werden. Die Programmpartner müssen die Messung an einer repräsentativen Auswahl der Konfiguration durchführen, wie sie an den Kunden ausgeliefert wird. Der Programmpartner braucht Änderungen im Energieverbrauch, die sich möglicherweise aus dem Einbau weiterer Bauteile sowie aus BIOS- und/oder Softwareeinstellungen ergeben, die der Computernutzer nach dem Verkauf des Produkts vornimmt, nicht zu berücksichtigen. Das Verfahren sollte in der vorgegebenen Reihenfolge durchgeführt werden; der jeweils geprüfte Modus wird gegebenenfalls in der Kennzeichnung angegeben. Sofern im Prüfverfahren nach diesem Anlage A nicht anders angegeben, müssen die Computer in der Konfiguration und mit den Einstellungen wie ausgeliefert geprüft werden. Schritte, die einen anderen Aufbau erfordern, sind mit einem Stern („*“) gekennzeichnet. I. Begriffsbestimmungen Sofern nicht anders angegeben, stimmen alle in diesem Dokument verwendeten Begriffe mit den in den ENERGY-STAR-Einstufungskriterien für Computer Version 5.0 angegebenen Begriffsbestimmungen überein. 1. UUT: UUT ist eine Abkürzung für das zu prüfende Gerät („Unit Under Test“) und bezeichnet im vorliegenden Fall den zu prüfenden Computer. 2. USV: USV ist eine Abkürzung für unterbrechungsfreie Stromversorgung und bezeichnet die Kombination von Stromrichtern, Schaltern und Energiespeichern wie beispielsweise Batterien, die bei Ausfall der Stromversorgung als Stromquelle zur Aufrechterhaltung eines unterbrechungsfreien Laststroms dient. II. Prüfvorschriften 1. Zugelassene Messgeräte: Zugelassene Messgeräte müssen die folgenden Eigenschaften aufweisen : — Leistungsauflösung von 1 mW oder besser, — verfügbarer Stromscheitelfaktor von 3 oder mehr in ihrem Nennmessbereich und — Untergrenze des Strombereichs von 10 mA oder niedriger. Darüber hinaus werden folgende Eigenschaften empfohlen: — Frequenzgang von mindestens 3 kHz und — Kalibrierung nach einer Norm, die sich auf das amerikanische National Institute of Standards and Technology (NIST) zurückführen lässt. Es ist ferner wünschenswert, dass die Messgeräte in der Lage sind, die durchschnittliche Leistungsaufnahme über jedes vom Nutzer gewählte Zeitintervall genau zu berechnen (dies erfolgt in der Regel über eine interne mathematische Berechnung, bei der die kumulierte Energie im Messgerät durch die Zeit dividiert wird; dies ist das präziseste Verfahren). Alternativ hierzu müsste das Messgerät in der Lage sein, die Energie über jedes vom Nutzer gewählte Zeitintervall mit einer Auflösung von 0,1 mWh oder weniger und die angezeigte Zeit mit einer Auflösung von 1 Sekunde oder weniger zu integrieren. 2. Genauigkeit Bei Leistungsmessungen im Bereich ab 0,5 Watt darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 2 % betragen. Bei Leistungsmessungen im Bereich unter 0,5 Watt darf die Messunsicherheit bei einem Vertrauensbereich von 95 % höchstens 0,01 Watt betragen. Das Leistungsmessgerät muss folgende Auflösung besitzen: — 0,01 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich ≤ 10 W; — 0,1 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich > 10 W bis 100 W und — 1 W oder besser für Leistungsmessungen im Bereich > 100 W. Alle Leistungsangaben sollten in Watt erfolgen und auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden. Für Stromladungen ab 10 W sollten drei Kennzahlen aufgezeichnet werden. 3. Prüfbedingungen Versorgungsspannung Nordamerika/Taiwan: 115 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 60 Hz (± 1 %) Europa/Australien/Neuseeland: 230 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 50 Hz (± 1 %) Japan: 100 Volt (± 1 %) Wechselstrom, 50 Hz (± 1 %)/60 Hz (± 1 %) Hinweis: Bei Produkten mit einer maximalen Nennleistung > 1,5 kW entspricht der Spannungsbereich ± 4 %. Klirrfaktor (THD) (Spannung) < 2 % THD (< 5 % für Produkte mit einer maximalen Leistung > 1,5 kW) Umgebungstemperatur 23 °C ± 5 °C Relative Luftfeuchtigkeit 10—80 % (Siehe IEC 62301: Elektrische Haushaltsgeräte — Messung der Standby-Leistungsaufnahme, Abschnitte 4.2, 4.3 und 4.4). 4. Prüfkonfiguration Der Stromverbrauch eines Computers wird zwischen einer Wechselstromquelle und dem UUT gemessen und geprüft. Falls das UUT Ethernet unterstützt, muss es an einen Ethernet-Switch angeschlossen sein, der die höchste und die niedrigste Netzgeschwindigkeit des UUT verarbeiten kann. Die Netzverbindung muss während sämtlicher Prüfungen aktiv sein. III. Prüfverfahren für Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus für alle Computerprodukte Der Wechselstromverbrauch eines Computers sollte wie folgt gemessen werden: Vorbereitung des UUT 1. Hersteller und Modellbezeichnung des UUT aufzeichnen. 2. Sicherstellen, dass das UUT wie nachfolgend ausgeführt an das Netz angeschlossen ist und diese Verbindung für die gesamte Prüfdauer aktiv bleibt, wobei jedoch kurze Unterbrechungen beim Übergang zwischen verschiedenen Übertragungsgeschwindigkeiten außer Acht bleiben können. a) Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer müssen an einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) gemäß der Spezifikation in Abschnitt II „Prüfkonfiguration“ angeschlossen sein. Die Verbindung zwischen dem Computer und dem Switch muss für die gesamte Prüfdauer aktiv bleiben, wobei jedoch kurze Unterbrechungen beim Übergang zwischen verschiedenen Übertragungsgeschwindigkeiten außer Acht bleiben können. Bei nicht ethernetfähigen Computern muss für die gesamte Prüfdauer eine Funkverbindung zu einem Drahtlos-Router oder -Netzzugangspunkt aktiv bleiben. b) Small-Scale-Server müssen an einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) gemäß der Spezifikation in Abschnitt II „Prüfkonfiguration“ angeschlossen sein, und die Verbindung muss aktiv sein. c) Thin Clients müssen über einen aktiven Ethernet-Switch (IEEE 802.3) an einen aktiven Server angeschlossen sein und mit der bestimmungsgemäßen Terminal-/Fernverbindungssoftware betrieben werden. · 3. Ein zur Messung der tatsächlichen Leistungsaufnahme geeignetes zugelassenes Messgerät an eine Wechselstromquelle anschließen, die für die Prüfung auf die passende Spannungs-Frequenz-Kombination eingestellt ist. 4. Das UUT an den Messstromausgang des Messgeräts anschließen. Es sollten keine Steckdosenleisten oder USV-Geräte zwischen das Messgerät und das UUT geschaltet sein. Damit die Prüfung gültig ist, sollte das Messgerät angeschlossen bleiben, bis alle den Aus-Zustand, Ruhe- und Idle-Modus betreffenden Daten aufgezeichnet sind. 5. Wechselstromspannung und -frequenz aufzeichnen. 6. Computer hochfahren und warten, bis das Betriebssystem vollständig geladen ist. Erforderlichenfalls die Anfangseinstellungen des Betriebssystems vornehmen und alle Dateiindexierungsprozesse und sonstigen einmaligen/regelmäßigen Prozesse, die bei Betriebssystemstart ablaufen, zum Abschluss kommen lassen. 7. Die grundlegenden Angaben zur Konfiguration des Computers aufzeichnen: Art des Computers, Name und Version des Betriebssystems, Art und Geschwindigkeit des Prozessors, Gesamtarbeitsspeicher und verfügbarer Arbeitsspeicher usw. 8. Die grundlegenden Angaben zur Grafikkarte oder ggf. dem Grafik-Chipsatz aufzeichnen: Bezeichnung der Grafikkarte bzw. des Grafik-Chipsatzes, Framebufferbreite, Auflösung, Grafikkartenspeicher und Bits pro Pixel. 9. * Sicherstellen, dass das UUT so konfiguriert ist wie bei der Auslieferung, einschließlich aller Zubehörteile, der WOL-Aktivierung und mitgelieferter Software. Das UUT sollte ferner für alle Prüfungen unter Einhaltung der folgenden Anforderungen konfiguriert sein: a) Ohne Zubehör ausgelieferte Tischcomputersysteme sollten mit Standardmaus, -tastatur und externem Monitor konfiguriert sein. b) Bei Notebook-Computern sollten alle mit dem System ausgelieferten Zubehörteile einbegriffen sein; eine gesonderte Tastatur oder Maus ist nicht erforderlich, wenn die Geräte mit einem integrierten Zeigegerät oder Digitalisierer ausgerüstet sind. c) Bei Notebook-Computern sollten sämtliche vorhandenen Batteriepacks für alle Prüfungen entfernt werden. Im Fall von Systemen, bei denen der Betrieb ohne eingelegtes Batteriepack keine unterstützte Konfiguration ist, kann die Prüfung mit eingesetzten, voll aufgeladenen Batteriepacks durchgeführt werden, wobei sicherzustellen ist, dass die betreffende Konfiguration bei den Prüfungsergebnissen festgehalten wird. d) Ohne Zubehör ausgelieferte Small-Scale-Server und Thin Clients sollten mit Standardmaus, -tastatur und externem Monitor konfiguriert sein (falls der Server einen Displayausgang hat). e) Bei ethernetfähigen Computern sollte die Stromversorgung von Funkzubehörteilen für alle Prüfungen ausgeschaltet sein. Dies gilt für drahtlose Computernetzadapter (z. B. 802.11) oder für Funkprotokolle für die Kommunikation zwischen funkbetriebenen Geräten. Bei nicht ethernetfähigen Computern sollte die Versorgung eines Funk-LAN (z. B. IEEE 802.11) während der Prüfung aufrechterhalten werden, ebenso wie eine Funkverbindung zu einem Drahtlos-Router oder -Netzzugangspunkt, die die höchste und die niedrigste Datenübertragungsgeschwindigkeit des Client-Funksystems unterstützt. f) Die Herabregelung der Drehzahl primärer Festplattenlaufwerke („Spin Down“) zu Stromsparzwecken ist bei der Prüfung im Idle-Modus nicht zulässig, sofern diese nicht einen in das Laufwerk integrierten nicht-flüchtigen Speicher (z. B. „hybride“ Festplattenlaufwerke) aufweisen. Ist bei der Auslieferung mehr als ein internes Festplattenlaufwerk installiert, so kann (können) das (die) nicht primäre(n), interne(n) Festplattenlaufwerk(e) mit im Auslieferungszustand aktivierter Festplatten-Stromsparkfunktion geprüft werden. Ist für diese zusätzlichen Laufwerke bei Auslieferung an die Kunden keine Stromsparfunktion vorgesehen, müssen sie geprüft werden, ohne dass derartige Funktionen aktiviert sind. · 10. * Bei der Regelung der Stromspareinstellungen für Bildschirme (ohne Anpassung anderer Stromspareinstellungen) sollten die folgenden Leitlinien beachtet werden: a) Im Falle von Computern mit externen Anzeigegeräten (die meisten Tischcomputer): Die Stromspareinstellungen des Anzeigegeräts so regeln, dass das Anzeigegerät sich nicht ausschaltet, damit es während der Gesamtdauer der nachfolgend beschriebenen Prüfung im Idle-Modus eingeschaltet bleibt. b) Im Falle von Computern mit integrierten Anzeigegeräten (Notebook-Computer und integrierte Systeme): Die Stromspareinstellungen des Anzeigegeräts so regeln, dass dieses sich nach einer Minute ausschaltet. · 11. Das UUT herunterfahren. Prüfung im Aus-Zustand 12. Bei heruntergefahrenem und in den Aus-Zustand versetztem UUT das Messgerät so einstellen, dass es mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen von weniger als oder gleich einer Sekunde beginnt. Leistungswerte während fünf weiterer Minuten aufzeichnen und den Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) für diesen Fünf-Minuten-Zeitraum ermitteln . Prüfung im Idle-Modus 13. Den Computer einschalten und die Zeitmessung starten, entweder beim Einschalten des Computers oder unmittelbar nach einem für das vollständige Hochfahren des Systems erforderlichen Login-Vorgang. Nach dem Einloggen und wenn das Betriebssystem vollständig geladen und betriebsbereit ist, alle geöffneten Fenster schließen, so dass auf dem Bildschirm die Standardoberfläche des Betriebssystems oder eine gleichwertige Betriebsbereitschaftsanzeige zu sehen ist. Zwischen 5 und 15 Minuten nach dem Hochfahren oder Einloggen das Messgerät so einstellen, dass es mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen von mindestens einer Messung pro Sekunde beginnt. Leistungswerte während fünf weiterer Minuten aufzeichnen und den Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) für diesen Fünf-Minuten-Zeitraum ermitteln. Prüfung im Ruhemodus 14. Nach Abschluss der Messung im Idle-Modus den Computer in den Ruhemodus versetzen. Das Messgerät zurücksetzen (falls erforderlich) und mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen von mindestens einer Messung pro Sekunde beginnen. Leistungswerte während fünf weiterer Minuten aufzeichnen und den Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) für diesen Fünf-Minuten-Zeitraum ermitteln. 15. Wird die Prüfung im Ruhemodus sowohl mit aktivierter als auch mit deaktivierter WOL-Funktion vorgenommen, den Computer wecken und die WOL-Einstellung für den Ruhemodus über die Betriebssystemeinstellungen oder mit anderen Mitteln ändern. Den Computer zurück in den Ruhemodus versetzen und Schritt 14 zur Aufzeichnung der Ruhemodus-Leistungsaufnahme für diese andere Konfiguration wiederholen. Mitteilung der Prüfergebnisse 16. Die Prüfergebnisse sind dem EPA bzw. der Europäischen Kommission mitzuteilen, wobei darauf zu achten ist, dass alle erforderlichen Informationen, einschließlich der modalen Leistungswerte und zulässigen funktionsspezifischen Anpassungen für Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer, übermittelt werden. IV. Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme von Arbeitsplatzrechnern Die maximale Leistungsaufnahme von Arbeitsplatzrechnern wird durch die gleichzeitige Anwendung von zwei Industriestandard-Benchmarks ermittelt: Linpack zur Belastung des Kernsystems (z. B. Prozessor, Speicher usw.) und SPECviewperf® (letzte verfügbare Version für das UUT) zur Belastung des Grafikprozessors. Weitere Informationen zu diesen Benchmarks, einschließlich kostenloser Downloads, sind im Internet unter den folgenden Adressen zu finden: Linpack http://www.netlib.org/linpack/ SPECviewperf® http://www.spec.org/benchmarks.html#gpc Diese Prüfung muss dreimal an derselben UUT durchgeführt werden, und alle drei Messungen müssen sich innerhalb einer Toleranz von ± 2 % zum Durchschnittswert der drei gemessenen Maximalleistungswerte bewegen. Die Messung des maximalen Wechselstromverbrauchs eines Arbeitsplatzrechners sollte folgendermaßen durchgeführt werden: Vorbereitung des UUT 1. Ein zur Messung der tatsächlichen Leistungsaufnahme geeignetes zugelassenes Messgerät, das für die Prüfung auf die passende Spannungs-Frequenz-Kombination eingestellt ist, an eine Wechselstromquelle anschließen. Das Messgerät sollte in der Lage sein, die während der Prüfung gemessene maximale Leistungsaufnahme zu speichern und auszugeben oder die maximale Leistungsaufnahme auf andere Art und Weise zu ermitteln. 2. Das UUT an den Messstromausgang des Messgeräts anschließen. Es sollten keine Steckdosenleisten oder USV-Geräte zwischen das Messgerät und das UUT geschaltet sein. 3. Wechselstromspannung aufzeichnen. 4. * Den Computer hochfahren und Linpack und SPECviewperf erforderlichenfalls wie auf den oben genannten Webseiten angegeben installieren. 5. Bei Linpack alle Standardeinstellungen für die jeweilige Architektur des UUT vornehmen und die geeignete Array-Größe „n“ für maximale Leistungsaufnahme während der Prüfung einstellen. 6. Sicherstellen, dass alle SPEC-Leitlinien für den Betrieb von SPECviewperf beachtet werden. Prüfung der maximalen Leistungsaufnahme 7. Das Messgerät so einstellen, dass es mit der Aufzeichnung von Messwerten der tatsächlichen Leistungsaufnahme in Intervallen einer Höchstlänge von einer Sekunde beginnt, und die Messung starten. SPECviewperf öffnen, daneben Linpack so oft gleichzeitig öffnen, wie erforderlich ist, um das System vollständig zu belasten. 8. Leistungswerte aufzeichnen, bis SPECviewperf und alle geöffneten Linpack-Anwendungen abgeschlossen sind. Die während der Prüfung erzielte maximale Leistungsaufnahme aufzeichnen. Mitteilung der Prüfergebnisse 9. Die Prüfergebnisse müssen dem EPA bzw. der Europäischen Kommission mitgeteilt werden, wobei darauf zu achten ist, dass alle erforderlichen Informationen übermittelt werden. 10. Bei der Übermittlung der Daten müssen die Hersteller auch die folgenden Angaben beifügen: a) Wert der für Linpack verwendeten Array-Größe „n“, b) Anzahl der während der Prüfung gleichzeitig geöffneten Linpack-Anwendungen, c) für die Prüfung verwendete Version von SPECviewperf, d) alle für Linpack und SPECviewperf verwendeten Compiler-Optimierungen und e) eine vorkompilierte Binärfassung von SPECviewperf und Linpack, die die Benutzer herunterladen und anwenden können. Diese können entweder durch eine zentrale Normungsstelle wie SPEC, den Originalausrüster oder einen verbundenen Dritten vertrieben werden. · V. Ständige Verifizierung Dieses Prüfverfahren beschreibt die Methode, nach der ein einzelnes Gerät auf Einhaltung der Anforderungen geprüft wird. Es wird dringend empfohlen, ein fortlaufendes Prüfverfahren einzurichten, um zu gewährleisten, dass Geräte aus verschiedenen Fertigungsläufen den ENERGY-STAR-Anforderungen entsprechen. Anlage B Beispielberechnungen I. Tischcomputer, integrierte Tischcomputer und Notebook-Computer Es folgt eine beispielhafte Berechnung des TEC, um zu verdeutlichen, wie anhand von Funktionszusätzen und Betriebszustandsmessungen ermittelt wird, in welchem Umfang die Vorgaben eingehalten werden; hier handelt es sich um die Ermittlung des ETEC eines Notebook-Computers der Kategorie A (integrierter Grafikprozessor, 8-GB-Arbeitsspeicher, 1 Festplattenlaufwerk). 1. Messwerte unter Verwendung des Prüfverfahrens nach Anlage A: — Aus-Zustand = 1 W — Ruhemodus = 1,7 W — Idle-Modus = 10 W · 2. Ermittlung der geltenden funktionsspezifischen Anpassungen: — Integrierte Grafiklösung? Gilt nicht für Premium-Grafikkarte. — 8-GB-Arbeitsspeicher. Anpassungsniveau für Speicher erreicht: 8 ergibt eine Anpassung von 1,6 kWh (4 · 0,4 kWh). · 3. Gewichtung nach Tabelle 2 zur Berechnung des TEC: — Tabelle 2 (für konventionelle Notebook-Computer): (in %) TAus 60 TRuhe 10 TIdle 30 · — ETEC = (8 760/1 000) · (PAus · TAus + PRuhe · TRuhe + PIdle · TIdle) — = (8 760/1 000) · (PAus · 0,60 + PRuhe · 0,10 + PIdle · 0,30), — = (8 760/1 000) · (1 · 0,60 + 1,7 · 0,10 + 10 · 0,30), — = 33,03 kWh · 4. Ermittlung der TEC-Anforderung für den betreffenden Computer durch Addition etwaiger funktionsspezifischer Anpassungen (Schritt 2) zur TEC-Grundanforderung (Tabelle 1). — Tabelle 1 (für Notebook-Computer): (in kWh) Notebook-Computer Kategorie A 40 Kategorie B 53 Kategorie C 88,5 · — ENERGY-STAR-TEC-Anforderung = 40 kWh + 1,6 kWh = 41,6 kWh · 5. Vergleich von ETEC und der ENERGY-STAR-TEC-Anforderung (Schritt 4), um festzustellen, ob das Modell anforderungsgerecht ist. — TEC-Anforderung Kategorie A: 41,6 kWh — ETEC: 33,03 kWh — 33,03 kWh < 41,6 kWh Der Notebook-Computer erfüllt die ENERGY-STAR-Anforderungen. II. Arbeitsplatzrechner: Es folgt eine beispielhafte Berechnung des TEC für einen Arbeitsplatzrechner mit zwei Festplattenlaufwerken. 1. Messwerte unter Verwendung des Prüfverfahrens nach Anlage A: — Aus-Zustand = 2 W — Ruhemodus = 4 W — Idle-Modus = 80 W — Max. Leistungsaufnahme = 180 W · 2. Feststellung der Anzahl der installierten Festplattenlaufwerke. — Bei der Prüfung waren zwei Festplattenlaufwerke installiert. · 3. Gewichtung nach Tabelle 4 zur Berechnung von PTEC: — Tabelle 4: (in %) TAus 35 TRuhe 10 TIdle 55 · — PTEC = (0,35 · PAus + 0,10 · PRuhe + 0,55 · PIdle) — = (0,35 · 2 + 0,10 · 4 + 0,55 · 80) — = 45,10 W · 4. Berechnung der PTEC-Anforderung nach der Formel in Tabelle 3. — PTEC = 0,28 · [Pmax + (Anzahl Festplatten · 5)] — PTEC = 0,28 · [180 + (2 · 5)] — PTEC = 53,2 · 5. Vergleich der angepassten PTEC und der ENERGY-STAR-Niveaus, um festzustellen, ob das Modell anforderungsgerecht ist. — 45,10 < 53,2 Der Arbeitsplatzrechner erfüllt die ENERGY-STAR-Anforderungen.
BESCHLUSS vom … der Verwaltungsorgane, die nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über…
ENTWURF EINES BESCHLUSSES vom […] der nach dem Abkommen zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Gemeinschaft über die…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2010 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2008 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
1. Themen und dazugehörige Variablen a) Für das Bezugsjahr 2009 sind Daten für folgende, aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 808/2004…
1. THEMEN UND DAZUGEHÖRIGE VARIABLEN a) Für das Bezugsjahr 2007 werden folgende Themen erfasst, die aus der Aufstellung in Anhang I der Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.