Erwägungsgrund 3 32009D0511
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2008/87/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 30. November 2007 unterzeichnet.
Das Abkommen wurde vorbehaltlich eines späteren Abschlusses gemäß dem Beschluss 2008/87/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 30. November 2007 unterzeichnet.