Erwägungsgrund 3 32009D0515
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2009/305/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 9. Dezember 2008 unterzeichnet.
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2009/305/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 9. Dezember 2008 unterzeichnet.