Erwägungsgrund 3 32009D0516
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2008/797/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 28. September 2008 unterzeichnet.
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2008/797/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 28. September 2008 unterzeichnet.