Erwägungsgrund 3 32009D0517
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2009/302/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 24. Februar 2009 unterzeichnet.
Vorbehaltlich seines späteren Abschlusses wurde das Abkommen gemäß dem Beschluss 2009/302/EG des Rates im Namen der Gemeinschaft am 24. Februar 2009 unterzeichnet.