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Das Arbeitsprogramm im Anhang wird genehmigt; seine Finanzierung erfolgt aus der Haushaltslinie 17 03 09 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 2009, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von 4 000 000 EUR.
Die im Anhang genannte vorbereitende Maßnahme wird genehmigt; ihre Finanzierung erfolgt aus der Haushaltslinie 17 04 03 03 des Gesamthaushaltsplans der…
Das im Anhang genannte Pilotprojekt wird genehmigt; seine Finanzierung erfolgt aus der Haushaltslinie 17 01 04 06 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen…
Der mit diesem Beschluss genehmigte Höchstbetrag für die Durchführung des Programms beläuft sich auf 3 685 000 EUR und wird aus Mitteln der folgenden…
Für den finanziellen Beitrag der Kommission zur Durchführung des Arbeitsprogramms werden insgesamt 15 370 000 EUR aus folgenden Haushaltslinien des…
Gemeinschaftsweite Maßnahmen gemäß Teil A des Anhangs können bis zu einer Höhe von maximal 80 % der Gesamtkosten im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der…
Gemeinschaftsweite Maßnahmen gemäß Teil I des Anhangs können bis zu einer Höhe von 80 % der Kosten bezuschusst werden oder als öffentliche Aufträge vergeben und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.