Erwägungsgrund 7 32006D0447BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 31. Mai 2006 zur Änderung des Beschlusses 2005/436/EG hinsichtlich des finanziellen Beitrags der Gemeinschaft zum Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EWG (TFEU 970089129) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 2076) (2006/447/EG)
Der Beschluss 2005/436/EG ist daher entsprechend zu ändern.
Erwägungsgrund 4 32009D0434BESCHLUSS DES RATES vom 25. Mai 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2009/434/EG)
Der Beschluss 2006/493/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32009D0781BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 22. Oktober 2009 zur Änderung des Beschlusses 2009/379/EG zur Festsetzung der Beträge, die gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1782/2003, (EG) Nr. 378/2007, (EG) Nr. 479/2008 und (EG) Nr. 73/2009 des Rates dem ELER zur Verfügung gestellt werden, und der für Ausgaben des EGFL verfügbaren Beträge (2009/781/EG)
Der Beschluss 2009/379/EG ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 7 32009L0047RICHTLINIE 2009/47/EG DES RATES vom 5. Mai 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG in Bezug auf ermäßigte Mehrwertsteuersätze
Die Richtlinie 2006/112/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32009L0069RICHTLINIE 2009/69/EG DES RATES vom 25. Juni 2009 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zur Bekämpfung des Steuerbetrugs bei der Einfuhr
Die Richtlinie 2006/112/EG sollte deshalb entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32008D0584BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2008/584/EG)
Der Beschluss 2006/493/EG ist daher entsprechend zu ändern —