Erwägungsgrund 4 32009D0434BESCHLUSS DES RATES vom 25. Mai 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2009/434/EG)
Der Beschluss 2006/493/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 7 32009D0061BESCHLUSS DES RATES vom 19. Januar 2009 zur Änderung des Beschlusses 2006/144/EG über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007-2013) (2009/61/EG)
Der Beschluss 2006/144/EG ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 3 32014D0233BESCHLUSS DES RATES vom 14. April 2014 zur Änderung des Beschlusses 2013/488/EU über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (2014/233/EU)
Daher ist es erforderlich, den Beschluss 2013/488/EU entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 4 32010D0237BESCHLUSS DER KOMMISSION vom 27. April 2010 zur Änderung des Beschlusses 2009/379/EG zur Festsetzung der Beträge, die gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 1782/2003, (EG) Nr. 378/2007, (EG) Nr. 479/2008 und (EG) Nr. 73/2009 des Rates dem ELER zur Verfügung gestellt werden, und der für Ausgaben des EGFL verfügbaren Beträge (2010/237/EU)
Der Beschluss 2009/379/EG sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32008D0584BESCHLUSS DES RATES vom 15. Juli 2008 zur Änderung des Beschlusses 2006/493/EG zur Festlegung des Betrags für die Gemeinschaftsförderung der Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2013, der jährlichen Aufteilung dieser Förderung und des Mindestbetrags der Konzentration in den im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (2008/584/EG)
Der Beschluss 2006/493/EG ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 4 32014R0186VERORDNUNG (EU) Nr. 186/2014 DER KOMMISSION vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 823/2012 hinsichtlich der Ablaufdaten der Genehmigung der Wirkstoffe Ethoxysulfuron, Oxadiargyl und Warfarin (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) Nr. 823/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.