Erwägungsgrund 3 32009D0714
Seit den Reformen bei der EFRAG-Führungsstruktur zählen zu den Mitgliedern des EFRAG-Aufsichtsorgans auch vier Vertreter der Public Policy, die eigens aufgrund ihrer einschlägigen Erfahrungen auf nationaler oder europäischer Ebene ausgewählt werden. Nach Anlage 1 Abschnitt 3.2 der am 11. Juni 2009 in Kraft getretenen EFRAG-Satzung werden die Vertreter der Public Policy von der Kommission vorgeschlagen. Ernannt werden die Mitglieder des EFRAG-Aufsichtsorgans von der EFRAG-Vollversammlung.