Erwägungsgrund 2 32009D0748
Gemäß Regel 25 Buchstaben a und b läuft das Übereinkommen von 2001 über die Satzung der Internationalen Jute-Studiengruppe am 26. April 2010 aus, sofern es nicht durch einen Beschluss des Rates der Internationalen Jute-Studiengruppe über dieses Datum hinaus für einen oder zwei Zeiträume von insgesamt höchstens vier Jahren verlängert wird.